Ich versuche, die Frage zu verstehen, Herr Kollege,
und will sie dahin gehend beantworten, dass es beim Rechtsrahmen für mobiles Arbeiten nicht um eine Pandemiebekämpfungsmaßnahme geht, sondern um die Frage, wie wir Flexibilität, die technischer Fortschritt in einzelnen Berufen und Tätigkeiten ermöglicht, für Beschäftigte möglich machen können, ohne dass ihre Arbeitnehmerschutzrechte unter die Räder kommen.
Der zweite Teil Ihrer Frage bezieht sich auf die Frage – wenn ich das richtig verstanden habe –: Wie helfen wir Menschen, die zum Beispiel von einschränkenden Maßnahmen in der Gastronomie betroffen sind, also den Beschäftigten und auch den Selbstständigen? Ich habe vorhin auf die Novemberhilfen, auf die Überbrückungshilfen hingewiesen und auch auf das, was wir im Bereich der Wirtschaftspolitik tun und was wir im Bereich des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung tun.
Sind damit alle zufrieden? Meine Antwort ist: Nein! Denn natürlich sind das Härten für viele Menschen. Auch ich habe mit Unternehmern gesprochen, die am Telefon geweint haben, weil sie sich um ihre Existenz Gedanken machen. Aber eins will ich an dieser Stelle auch sagen: Es gibt kein Land der Erde, das so viel tut, diese Pandemie nicht nur zu bekämpfen, sondern die wirtschaftlichen und sozialen Folgen abzufedern. Nennen Sie mir eins! Russland ist es jedenfalls nicht – wollte ich nur mal sagen.