Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Es sind schreckliche Bilder, wenn ein Radfahrer bei einem Unfall mit einem abbiegenden Lkw zu Schaden kommt. Es besteht kein Zweifel, dass alle sinnvollen Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit solche Unglücke seltener passieren. Die Idee der Grünen, mit der Schaffung sogenannter – wohlklingender – Verkehrssicherheitszonen den Straßenverkehr angeblich spürbar sicherer zu machen, ist allerdings klar überzogen.
Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf ja selbst, dass man sich bereits verpflichtend auf den Einbau von Abbiegeassistenten ab dem Jahr 2024 geeinigt hat. Leider bietet auch dieses technische System keine hundertprozentige Sicherheit. 60 Prozent weniger schwere Unfälle beim Abbiegen darf man erhoffen. Dabei muss gesagt sein, dass mit gut 50 Fällen lediglich rund 10 Prozent aller tödlichen Radunfälle auf diese Unfallursache zurückzuführen sind.
Wenn Sie nun die komplette Umrüstung von 3 Millionen Bestands-Lkw erzwingen wollen, müssen Sie auch sagen, was das kosten wird. Diese Angabe unter „Erfüllungsaufwand“ – Standardstichwort – vermeiden Sie in Ihrem Gesetzentwurf offensichtlich sehr bewusst. Bei einem Preis von 1 500 Euro pro Stück geht es nämlich um 4,5 Milliarden Euro.
Sie sprechen nur wolkig von „Förderprogrammen des Bundes“. Die sind aber vollkommen unzureichend ausgestattet, wie sich in den vergangenen Jahren erwiesen hat.
Die AfD hat schon 2018 die Ausweitung dieser Programme gefordert. Sie wollen jetzt aber die Mehrkosten offensichtlich auf die Spediteure und damit letztlich auf den kleinen Mann an der Supermarktkasse abwälzen.
Leider liegt auch bei diesem Gesetzentwurf der Grünen die Vermutung nahe, dass sich hinter dem Schlagwort „Verkehrssicherheitszone“ noch ganz andere Absichten verbergen als der Schutz von Radfahrern beim Abbiegen.
Ausgeweitete Tempo-30-Zonen oder gar Schrittgeschwindigkeitszonen, die den ohnehin zähen Stadtverkehr zum Erliegen bringen würden, sind absolut erwartbar und liegen bei der Grünenfraktion wahrscheinlich schon in der Schublade.
Wenn man in Ihrem Gesetzentwurf die Vorschläge zur Beschlagnahme der Lastwagen ansieht, die nicht Ihren Vorschriften entsprechen, schwant einem jedenfalls Übles. Die Frage, wie mit im Ausland zugelassenen Lkw umgegangen werden soll, lassen Sie auch völlig offen.
Wenn Ihnen tatsächlich etwas an der Vermeidung von Verletzten im Verkehr unserer Städte gelegen wäre, hätten Sie nicht verantwortungslos der Schwemme von E-Scootern zugestimmt. Diese Fahrzeuge weisen auch wegen ihres unverhältnismäßig langen Bremsweges eine weit überdurchschnittliche Unfallgefahr auf.
Als sofortige Übergangslösung zur Unfallvermeidung beim Abbiegen schlägt die AfD-Fraktion heute ein Rechtsüberholverbot an Straßen ohne separaten Radweg vor. Wenn ein Nutzfahrzeug einen Abbiegevorgang nach rechts anzeigt, also blinkt, hat ein Radfahrer dann anzuhalten und abzuwarten, nicht rechts vorbeizufahren. Früher war diese Vorsicht offensichtlich üblich. Bereits mit dieser einfachen Änderung ließe sich eine erhebliche Anzahl an Verkehrsopfern vermeiden. Auch diesen Schritt sollten wir gehen.
Wir von der AfD werden um eine ausgewogene und angemessene Lösung kämpfen. Wir freuen uns auf die Beratung im Verkehrsausschuss.