Herr Kollege Straubinger, Sie haben ja gerade wortreich vorgetragen, dass die Rentenansprüche, die man aus Minijobs erwirbt, den in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen erworbenen Ansprüchen nicht nachstünden. Aber Ihnen ist doch sicherlich auch bekannt – das hat die Kollegin Ferschl hier ja gerade vorgetragen –, dass sehr, sehr viele Minijobs im Niedriglohnbereich liegen und dass die Menschen, die in Minijobs arbeiten, pro Stunde deutlich weniger verdienen als Menschen, die über weniger prekäre Arbeitsverhältnisse verfügen.
Es gibt auch die Tendenz von Arbeitgebern, sozialversicherungspflichtige, tariflich abgesicherte Arbeitsverhältnisse, wo zumindest eine Person einen einigermaßen nachhaltigen Rentenanspruch erwerben könnte, umzuwandeln und aus einem Vollzeitarbeitsverhältnis mehrere kleine Jobs zu machen. Das führt dazu, dass mehr Menschen in mehreren kleinen Jobs – viele lieben die Minijobs so sehr, dass sie sich gleich drei davon leisten – dann deutlich weniger bekommen, als wenn sie die gleiche Arbeitszeit in vernünftigen Jobs und vernünftigen Arbeitsverhältnissen verbrächten.
Machen Sie da nicht ein bisschen eine Milchmädchenrechnung auf? Ich finde das wirklich sehr verstörend.