Herr Kollege, ich habe davon in der Zeitung gelesen; mehr weiß ich darüber nicht. Was ich aber gelesen habe, war, dass die Gerichte am Ende den Mietern recht gegeben haben. Das zeigt doch genau, dass wir eine gute Rechtslage haben und dass die Gerichte in der Lage sind, eine Interessenabwägung vorzunehmen. Wenn ein Vermieter – ganz egal, wer es ist – Eigenbedarf vortäuscht, dann bekommen die Mieterinnen und Mieter am Ende recht. Genau so muss es auch sein, lieber Kollege Meiser, und nicht anders.
Ich habe leider nicht mehr viel Zeit. Deswegen kann ich zum Antrag der Grünen leider nicht mehr so viel sagen. Er beschäftigt sich mit einem anderen Thema, dem Kündigungsausschluss im Zuge von Corona. Dazu will ich nur ganz kurz sagen: Natürlich wollen wir den Mietern helfen, auch und gerade in Coronazeiten. Genau das haben wir als Große Koalition gemacht. Wir haben die Kündigung für die ersten drei Monate ausgeschlossen, und wir haben vor allen Dingen umfassende Hilfen auf den Weg gebracht. Ich nenne als Beispiele Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld. Wir haben des Weiteren das ALG II flexibilisiert. Wir haben Soloselbstständigen und Unternehmen geholfen.
Ich will Ihnen sagen: Diese Maßnahmen wirken. Denn was sind denn die konkreten Zahlen? Ich nenne als Beispiel BBU, ein großes Wohnungsunternehmen hier in Berlin, ein Verband mit 700 000 Wohnungen. Gerade einmal 0,3 Prozent der Mieterinnen und Mieter mussten sich mit ihren Vermietern in Verbindung setzen, weil sie Schwierigkeiten hatten. Dann hat man am Ende auch Lösungen gefunden. Deswegen, liebe Grüne, geht euer Antrag einfach an der Realität vorbei. Wir helfen den Mieterinnen und Mietern mit unseren Wirtschaftshilfen und wollen hier keine Dominoeffekte erzeugen.
Vielen Dank.