Nein. – Stellen Sie sich für einen Moment vor, das Weiße Haus wäre ein Mietshaus, für das Ihr Mietrecht gilt. Joe Biden bekäme Donald Trump, einfach weil er über 70 ist, bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag nicht aus dem Weißen Haus – und dabei würden noch nicht einmal Sie Eigenbedarf bestreiten.
Mich ärgert die gedankliche Schlichtheit hinter Ihrer Kündigungsgrenze bei einem Alter von 70 Jahren. Was würde denn gerade der Miethaivermieter, an dem Sie sich so sehr abarbeiten, Ihrer Vorstellung nach machen? Wenn er nicht für immer und ewig über den 70. Geburtstag hinaus an seinen Mieter gebunden bleiben will,
dann überreicht er wohl rein prophylaktisch zum 69. Geburtstag die Kündigung.
Solch ein Geschenk lehnen wir Freien Demokraten ab.
Der Gesetzgeber hat mit § 574 BGB bereits eine Regelung geschaffen, die die sozialen Belange der Mieter berücksichtigt. Das Gericht, bei dem die Sache landet, muss abwägen. Der Mieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung für ihn, seine Familie oder andere Haushaltsangehörige eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Für die über 70-Jährigen tauschen Sie also das Abwägungsgebot des § 574 BGB gegen ein Kündigungsgebot für den Vermieter. Das ist nicht im Sinne Ihrer vermeintlichen Zielgruppe, meine Damen und Herren.
Ihr zweiter Antrag enthält zusätzliche Forderungen von gleicher Qualität. Dieser Antrag will letztlich eines: die Erstarrung des Wohnungsmarktes und die Beschneidung des Eigentumsrechts. Jetzt gilt eine zehnjährige Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung. Sie wollen daraus eine Ewigkeitsgarantie machen. Jetzt gilt eine fixe monatliche Mietzahlungsfrist. Sie wollen daraus einen schwammigen Achtwochenkorridor machen. Zugleich aber erwarten Sie, dass der Vermieter seinen Zahlungspflichten gegenüber Handwerkern, Gärtnern und anderen Dienstleistern für das Mietshaus pünktlichst nachkommt. Und wenn es zum Streit kommt, fordern Sie, dass der Vermieter dem gekündigten Mieter den Mietrechtsprozess ebenso bezahlt wie bei Erfolg die Umzugskosten und die überschießenden Neumietkosten.
Ihre Anträge zeigen nur eins: Sie verachten das Privateigentum. Um die Mieter geht es Ihnen nicht.
Vielen Dank.