Ich bin nicht bereit, das zu akzeptieren; denn es sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.
Ich habe gerade davon geredet, dass durch ein Recht auf Wohnungstausch natürlich ein sozialer Druck entsteht. Wenn die 90-jährige Dame in einer 150-Quadratmeter-Stuck-Altbauwohnung mit fünf Zimmern wohnt,
während eine Familie keine Wohnung bekommt,
dann werden im Umfeld der Dame natürlich Fragen laut: Mensch! Was machst du denn mit den fünf Zimmern? Kannst du dir nicht vorstellen, dich zu verkleinern? – Natürlich gibt es da sozialen Druck.
Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob man die mietrechtlichen Regelungen zum Schutz vor Kündigungen für Menschen im Alter anpasst.
Ich kann mich noch sehr gut an die Debatte erinnern. Sie haben vorgeschlagen, dass Eigenbedarfskündigungen für Menschen über 70 Jahre ausgeschlossen werden.
Das war Ihr Vorschlag. Den haben wir als Union in der Tat abgelehnt, und zwar aus einem guten Grund. Denn was passiert? Ältere Menschen werden heute richtigerweise – das sage ich ganz ausdrücklich – von der Rechtsprechung geschützt, weil sie in ihrem Kiez verwurzelt sind, nach dem Motto: „Einen alten Baum verpflanzt man nicht“.
Bei der Abwägung der Interessen hinsichtlich einer Eigenbedarfskündigung ist das Alter des Menschen immer ein richtiges Argument. Aber was passiert, wenn man eine starre Grenze setzen und sagen würde: „70 Jahre ist die Grenze; danach kann wegen Eigenbedarf nicht mehr gekündigt werden“? Diese alten Menschen bekommen nie wieder einen Mietvertrag.
Am Ende tun Sie diesen Menschen einen Tort an. Deswegen haben wir das abgelehnt, und zwar zu Recht, meine Damen und Herren.