Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Man ist ja fast versucht, zu suchen, wo hier der Klingelbeutel steht, nach dieser Slapstick-Einlage von Herrn Brandner.
Die kann ja fast gar nicht umsonst gewesen sein; dafür muss man im Zirkus sonst Eintritt bezahlen.
Dabei ist, meine Damen und Herren, liebe Kollegen, der Anlass wirklich ein ernster. Denn wir schauen ja jetzt, zwei Wochen vor Weihnachten, zurück auf ein wirklich besonderes Jahr. Die Pandemie hat den Staat, die Gesellschaft in einer nie dagewesenen Form herausgefordert. Gesellschaft, Wirtschaft, aber auch das Leben jedes Einzelnen waren durch die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung betroffen.
Wir haben hier im Hohen Haus alles unternommen, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Wir haben umfangreiche Hilfspakete in einer nie dagewesenen Milliardenhöhe auf den Weg gebracht. Wir haben unsere Sozialsysteme flexibilisiert. Wir haben Mieter geschützt, Darlehensnehmern unter die Arme gegriffen. Wir haben Reisebüros das Überleben gesichert, und wir haben die Kulturschaffenden unterstützt.
Trotz dieser vielen Hilfsmaßnahmen – das muss man sagen – gab es auch tiefgreifende Eingriffe. Es gab Beschränkungen grundrechtlicher Freiheiten, die notwendig waren, um die Pandemie zu bekämpfen. Wir mussten Geschäfte schließen, Schulen schließen; kulturelle Einrichtungen haben schließen müssen. Wir haben die Pflicht zum Maskentragen statuiert, und wir haben Kontaktsperren verhängt. All das war natürlich auch eine rechtsstaatliche Herausforderung.
Es war ein Stresstest für den Rechtsstaat, für das Funktionieren und auch für die Akzeptanz des Rechtsstaates. Ich finde aber: Wenn man jetzt zurückblickt, kann man sagen, dass wir diesen Stresstest bestanden haben. Denn man sieht doch – und ich sage das nicht, obwohl, sondern gerade weil Gerichte auch einzelne Maßnahmen der Länder bei der Pandemiebekämpfung aufgehoben haben –, dass der Rechtsstaat hier funktioniert hat. Denn es ist doch gerade die Aufgabe von Gerichten, die Exekutive zu kontrollieren. Damit kommen sie ihrer verfassungsrechtlichen Kontrollfunktion nach.
Man sieht daran auch sehr schön, dass wir als Bundestag ja darauf reagiert haben. Es ist ein lernendes System: Rechtsstaat und Demokratie. Das Zusammenspiel von Gerichten, von Legislative und Exekutive hat dazu geführt, dass wir hier im Deutschen Bundestag zum Beispiel das Infektionsschutzgesetz angepasst haben. Da will ich mich nur mal an die rechte Seite dieses Hauses richten, weil es von dort aus ja immer wieder so dargestellt wird, als ob das ein Ermächtigungsgesetz gewesen wäre. Ich kann nur sagen: Ich finde nicht nur diesen Vergleich historisch infam,
sondern er ist vor allen Dingen auch das glatte Gegenteil von dem, was wir hier gemacht haben.
Wir haben den Ländern einen konkreten Regelungsrahmen vorgegeben, der auf der einen Seite die effektive Bekämpfung der Pandemie ermöglicht, aber gleichzeitig alle Maßnahmen einem strikten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterwirft und die Freiheitsrechte unserer Bürger wahrt. Damit haben wir als Bundestag unserer Verantwortung Rechnung getragen. Wir als Parlament haben die wesentlichen Entscheidungen getroffen. Wir sehen jetzt auch – der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat es gerade bestätigt –, dass diese Maßnahmen verfassungsgemäß waren. Insofern, finde ich, haben wir genau das Richtige hier im Hohen Hause gemacht, meine Damen und Herren.