Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind sicherlich nach wie vor in einer sehr herausfordernden Situation, die immer noch einen verantwortlichen Umgang mit der aktuellen Coronapandemie erfordert. Wir müssen einfach feststellen, dass die Lage nach wie vor sehr volatil ist. Wir sehen, wenn wir den Blick in unser Nachbarland Tschechien richten, warum es richtig ist, aktuell und kurzfristig situativ zu reagieren und gerade hier ab dem Wochenende auch stationäre Grenzkontrollen möglich zu machen, um diese Viruspandemie weiter einzudämmen.
Nichtsdestotrotz sehen wir auch Licht am Ende des Tunnels. Wir sehen, dass die Zahlen langsam heruntergehen; wir wünschen uns durchaus mehr. Aber wir sehen auch, dass das Impfen voranschreitet und wir dadurch auch Möglichkeiten haben, den Bürgerinnen und Bürgern andere Perspektiven aufzuzeigen. Es ist aber – ich habe es angesprochen – nach wie vor herausfordernd.
Darum ist es richtig, den Rechtsrahmen, die Verlängerung der epidemischen Lage, heute auf den Weg zu bringen. Es ist notwendig. Dieser Rechtsrahmen bietet eine Abwägung auf der einen Seite in der situativen Reaktion, in dem Erlass von Verordnungen, die es möglich machen, immer wieder auch schnell zu reagieren, und das ist auch richtig. Das ist aber nur möglich, weil der Deutsche Bundestag hierüber entscheidet und der Deutsche Bundestag diese epidemische Lage auch verlängert, und das ist richtig.
Ich bin überrascht angesichts der Debatten in dieser Woche, die ich hier auch verfolgt habe, dass diejenigen, die am lautesten die Beteiligungsrechte des Bundestages einfordern, die am lautesten deutlich machen, wie wichtig es ist, dass der Bundestag sich damit beschäftigt, dann, wenn er entscheidet, wie Christian Lindner heute Morgen wieder durch Abwesenheit glänzen.
Das kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Darüber kann ich, liebe Kollegen der FDP, nur den Kopf schütteln.
Die Verlängerung der epidemischen Lage ist ein Rechtsrahmen. Sie führt nicht dazu, dass alles automatisch verlängert wird bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Nein, sie macht es genauso erforderlich und übrigens auch möglich, dass wir über intelligente Öffnungskonzepte, regionale Differenzierungen diskutieren und auch die notwendige Debatte in den nächsten Wochen führen: Was kann man wie, in welcher Form und wann wieder öffnen und zulassen? Das ist eine Erwartungshaltung, die die Bürgerinnen und Bürger zu Recht an uns haben. Diese Herausforderung müssen wir annehmen und diese Debatte, auch aus meiner Sicht, hier sehr sachlich führen.
Ich bin allerdings, wenn ich das sagen darf, Frau Schulz-Asche, etwas irritiert gewesen von Ihrer Rede.
Sie haben davon gesprochen, dass es autoritäre Ansagen der Bundesregierung gibt, die aus Ihrer Sicht – ich will es mal zusammenfassen – nicht verhältnismäßig sind. Ich glaube, es gab eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim in dieser Woche, in der die baden-württembergische Landesregierung, die von den Grünen geführt wird, im Hinblick auf die Ausgangsbeschränkungen zurechtgewiesen worden ist, wie man entsprechende Verordnungen nicht erlässt. Sie haben in Baden-Württemberg deutlich gezeigt, dass Sie sich nicht an Recht und Gesetz im Hinblick auf § 28a Infektionsschutzgesetz gehalten haben. Da muss ich ganz deutlich sagen: Das ist nicht das, wie wir uns verhältnismäßige Maßnahmen vorgestellt haben. Die sind da definitiv in die falsche Richtung gegangen.