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227. Sitzung
Donnerstag, 6. Mai 202119. Wahlperiode, 227. SitzungAntrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes wegen des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
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Danke schön, Herr Kollege, dass Sie nicht nur über mich reden, sondern mich auch zu Wort kommen lassen. Ich hoffe, Sie haben jetzt Ihre parlamentarische Wundertüte ausgepackt. Wir sind ganz gespannt, was noch alles in diesem kleinen Beutel steckt. Bisher war das alles sehr interessant.

Meine Frage ist folgende: Sie gehen so gut wie gar nicht auf unseren Antrag ein.

Im Kern geht es ja darum, dass wir als AfD-Fraktion gemeinsam mit der FDP-Fraktion der Meinung sind, dass das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz verfassungswidrig ist. Wenn Sie nicht der Meinung wären, hätten Sie und sämtliche Abgeordnete Ihrer Fraktion ja keine Verfassungsbeschwerde erhoben. Jetzt erklären Sie mir doch mal in einfachen Worten – Sie können es auch gerne vortanzen, damit ich es begreife, Herr Schinnenburg –, warum Sie nicht den Weg der Normenkontrollklage gegangen sind. Warum das stumpfe Schwert der Verfassungsbeschwerde, das Ihnen gestern Abend das Bundesverfassungsgericht um die Ohren gehauen hat? Warum nicht eine Normenkontrollklage gemeinsam mit der AfD, den Linken und Teilen der CDU/CSU-Fraktion?

Beifallbei der AfD

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