Schützen, zuhören, ihre Entwicklung anerkennen: Das sind Grundregeln im Umgang mit jungen Menschen. Sie sind aber keine voll ausgebauten Erwachsenen; deshalb ist auch kein Wahlrecht mit 16 geboten. Aber ihre grundlegenden Rechte haben sie, und wir müssen sie achten, und deshalb gehören sie tatsächlich explizit ins Grundgesetz.