Schützen, zuhören, ihre Entwicklung anerkennen: Das sind Grundregeln im Umgang mit jungen Menschen. Sie sind aber keine voll ausgebauten Erwachsenen; deshalb ist auch kein Wahlrecht mit 16 geboten. Aber ihre grundlegenden Rechte haben sie, und wir müssen sie achten, und deshalb gehören sie tatsächlich explizit ins Grundgesetz.
Herzlichen Dank.
PVizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Für die SPD-Fraktion hat das Wort die Kollegin Josephine Ortleb.
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Beifall bei der SPD