Das tue ich gerne. – Es ist ganz einfach: Wir wollen uns an der europäischen Arbeitszeitrichtlinie orientieren. Sie gibt – deswegen wird auch nichts abgebaut, Frau Kollegin Krellmann – genau dieselbe wöchentliche Arbeitszeit vor wie das deutsche Recht, sie lässt nur eine freiere Einteilung unter der Woche zu, und das ist aus unserer Sicht ein vernünftiger Weg.
Frau Kollegin, niemand soll in Summe mehr arbeiten müssen oder weniger Pause machen dürfen. Die Einteilung soll aber freier sein als heute; denn ein moderner Arbeitsmarkt braucht, ehrlich gesagt, auch moderne Regeln. Mit Regeln aus dem analogen Zeitalter werden wir die digitale Zukunft nicht gestalten können. Deshalb müssen wir hier eine Veränderung vornehmen.
Ich habe jetzt im Koalitionsvertrag von Union und SPD gelesen, dass Sie bei diesem Thema Experimentierklauseln wollen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das wird bei weitem nicht ausreichen. Stellen wir uns das doch einmal konkret vor! Welches Unternehmen und welcher Betriebsrat stellt denn das Arbeitszeitsystem für Hunderte Beschäftigte um, wenn der Gesetzgeber ihm sagt: „Ich weiß gar nicht, ob das in einiger Zeit noch gilt; schauen wir mal“? – Die Leute brauchen doch eine echte Erneuerung und Rechtssicherheit. Nur dann wird es auch eine Veränderung geben, und deswegen reicht eine Experimentierklausel nicht aus.
Ich habe es gerade schon gesagt: Aus unserer Sicht, aus Sicht der Freien Demokraten, gibt die europäische Arbeitszeitrichtlinie einen klugen Rahmen vor, der mehr Freiheiten für das Arbeiten im digitalen Zeitalter gibt und gleichzeitig Arbeitnehmerrechte schützt. Wir wissen aber, dass unsere Position, wonach die europäische Arbeitszeitrichtlinie einfach eins zu eins ins deutsche Recht übertragen werden sollte, hier in diesem Haus, im Deutschen Bundestag, aktuell leider noch keine Mehrheit hat. Deshalb legen wir hier auch nicht die FDP-Position pur vor, sondern ein faires Kompromissangebot. Wir sagen nämlich: Die europäische Arbeitszeitrichtlinie muss dauerhaft und rechtssicher – nicht per Experimentierklausel – ausgenutzt werden können, aber nur dann, wenn auch die Tarifpartner in einer Branche, also die Arbeitnehmer und die Gewerkschaften, zugestimmt haben. Das schließt jeden Missbrauch, den Sie befürchten mögen, sicher aus.
Diesen Schritt – zumindest als ersten Schritt – müssen wir gehen. Wer sich dem in den Weg stellt, liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD, der muss begründen, warum er sich dem Wunsch der Menschen nach mehr Selbstbestimmung in den Weg stellt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und CSU, ich spreche Sie direkt an: Was wir hier vorlegen, ist exakt das, was wir im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen vereinbart haben. Das, was ich mit Karl-Josef Laumann persönlich verabredet habe, müsste doch auch für die CDA akzeptabel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union.
Ich komme zum Schluss. – Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich habe vor zwei Tagen mit Faszination wahrgenommen, dass in dem von Ihnen geführten Bundesministerium für Arbeit und Soziales Staatssekretär Albrecht die Abschaffung der Kernarbeitszeit verkündet hat.
Es soll ab jetzt möglich sein, dass die Mitarbeiter in einem Korridor zwischen 6 und 22 Uhr ihre Arbeit individuell und flexibel gestalten. Wir sollten es möglich machen, dass die Mitarbeiter in einem Bundesministerium das wirklich selbstbestimmt ausnutzen können, ohne gegen Gesetze zu verstoßen.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD: Werfen Sie Ihr Herz über die Hürde! Lassen Sie diese Mutlosigkeit in Form der Experimentierklausel hinter sich! Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf, dem der Freien Demokraten, zu, und gehen wir einen großen Schritt für die Modernisierung des Arbeitsmarkts, die wir in unserem Land dringend brauchen! Auf die weitere Debatte freue ich mich.
Vielen Dank.
Wir alle kennen Sie. Schön, dass Sie bei dieser Debatte dabei sind. Wer Rückfragen hat, kann sich ja an Herrn Schiewerling wenden.
Nächster Redner in der Debatte: Torbjörn Kartes für die CDU/CSU-Fraktion.