Frau Krellmann, Sie haben gerade einige Punkte erwähnt. Zunächst einmal: Ja, Missbrauch gibt es. Es gibt Missbrauch – so sind die Menschen nun einmal – aber auf beiden Seiten; auch das möchte ich hier einmal erwähnen. Ich habe auch Betriebsräte erlebt, die im Schutz der Privilegien, die sie genießen, durchaus zweifelhafte Dinge getan haben. Für Fälle, in denen Betriebsräte bei ihrer Arbeit gestört werden, gibt es die Einigungsstellen der Tarifpartner – das wissen Sie –, und die Arbeitsgerichte können auch angerufen werden. Die – unzureichenden – Gesetze sind nicht das Problem. Ich glaube, dass Ihre Annahmen zum Mitbestimmungsgrad, auch wenn sie statistisch stimmen, falsch sind, weil ein Betriebsrat in ganz kleinen Unternehmen mit 5 bis 20 Mitarbeitern oft nicht erforderlich ist. Da regeln die Mitarbeiter das untereinander.
Wenn Sie jetzt fordern, die Gesetze zu verschärfen, dann riskieren Sie – genau das ist mein Punkt –, dass Sie das Kind mit dem Bade ausschütten und auf Unternehmerseite wie auf Betriebsratsseite diejenigen bestrafen, die eigentlich eine gute Arbeit machen; denn sie würden die Kosten tragen.
Ich sage Ihnen eines: Solange die Belegschaftsversammlung eines Betriebs in der Umkleidekabine einer Fußballmannschaft stattfinden kann, so lange sind mir kurze Dienstwege, direkte Gespräche und flexible Absprachen viel lieber als bürokratische Verfahren.
In den größeren Unternehmen wird die überwiegende Zahl der Beschäftigten ohnehin durch Betriebsräte vertreten. Da sind wir schnell bei 60 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit über 50 Mitarbeitern und sogar bei über 90 Prozent in Betrieben mit über 500 Mitarbeitern.
Lassen Sie mich für die Freien Demokraten klarstellen: Wir begrüßen das ausdrücklich. Betriebsräte bündeln Interessen, ergänzen Absprachen der Tarifpartner und regeln betriebliche Belange. Als Gesprächspartner für die Geschäftsleitung auf Augenhöhe leisten sie – Kollege Rützel, Sie haben das gerade gesagt – einen wichtigen Beitrag für den Betriebsfrieden und den unternehmerischen Erfolg.
Betriebsräte müssen aber schon demokratisch legitimiert sein. Daher halte ich es nicht für sinnvoll, das vereinfachte Verfahren auf größere Betriebe auszuweiten. Arbeitgeber brauchen kompetente Verhandlungspartner, die den jeweiligen Betrieb genau kennen und die für dessen Beschäftigte sprechen. Einmischung oder Politisierung durch Gesamtbetriebsrat oder Gewerkschaft können da schädlich sein und liegen eben nicht im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Damit sind wir bei der Legende der natürlichen Feindschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Geschäftsleitung und Betriebsrat oft, ja sogar sehr oft die gleichen Interessen verfolgen, insbesondere bei standortsichernden Investitionen. Gerade diese Investitionen setzen Vertrauen der Kapitalgeber in Stabilität und sozialen Frieden voraus. In Ihrem Antrag aber stellen Sie die vertrauensvolle Zusammenarbeit gemäß § 2 Betriebsverfassungsgesetz infrage. Damit wollen Sie Misstrauen zur Regel machen. So gefährden Sie Investitionen und Arbeitsplätze. Das können wir nicht gutheißen, meine Damen und Herren.
Gerade, am Sonntagabend, hatte Sahra Wagenknecht bei „Anne Will“ mehr Investitionen gefordert. Da sagt Ihre Vorsitzende mal etwas Vernünftiges, und Sie fallen ihr da in den Rücken!
Was fehlt in Ihrem Antrag? Das sind Konzepte für die Zukunft der Arbeit. Die Aufgabe muss lauten, die richtige Balance zu finden zwischen Chancen auf selbstbestimmte Arbeit einerseits und berechtigtem Schutzanspruch vor Missbrauch andererseits. Der Antrag ist in den Annahmen falsch, im Ton respektlos. Der Überweisung stimmen wir zu, Ihre Forderungen lehnen wir ab.
Als Nächstes für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Beate Müller-Gemmeke.