Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich kommt es in Unternehmen zu Interessenkonflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Unser ganzes System der Tarifautonomie, der Sozialpartnerschaft, des umfangreichen Arbeitsrechts, des Diskriminierungsschutzes und vieles andere spiegeln das in der Gesetzgebung wider.
Die Frage ist nun, ob neue Regelungen, die wir hier natürlich immer fordern können, dabei helfen, die Konflikte zu entschärfen und zu lösen, oder ob wir mit solchen Maßnahmen bereits aufgebaute Fronten, wie Sie sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei, in Ihrem Antrag plastisch beschreiben, nicht eher verhärten.
Sie sagen in Ihrem Antrag im Grunde, die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes gäben den Arbeitnehmern bislang nur ein stumpfes Schwert in die Hand, das Sie schärfen wollen. Wir wissen ja ganz praktisch, dass sich, um im Bild zu bleiben, manchmal die Klingen kreuzen müssen. In der Regel entstehen dabei jedoch auch Verletzungen, die es zu vermeiden gilt. Gleich in § 2 des Betriebsverfassungsgesetzes heißt es doch, dass eine „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ das gemeinsame Ziel sein soll. Von diesem Grundsatz entfernen Sie sich doch ein Stück,
vermutlich, weil Sie nicht wirklich an diese grundsätzliche vertrauensvolle Zusammenarbeit glauben.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie gerne daran erinnern, dass im Mittelpunkt des Betriebsverfassungsgesetzes sowohl der Erfolg des Betriebes als auch das Wohlergehen des Arbeitnehmers steht. Ihr Antrag krankt an einem schrägen Bild, das Sie von unserer Wirtschaftsordnung haben. Vielleicht schwebt Ihnen so eine Art grundsätzliche Dialektik vor, ein Gegensatz von Gut und Böse, unternehmerische Autorität gegen Demokratie oder auch Profit gegen Wohlergehen. Ich bin überzeugt, dass dieses falsche Bild die Ursache für den etwas schiefen Antrag ist.
Und in diesem Umfeld werfen Sie dem Gesetzgeber vor, einseitig aufseiten des Arbeitgebers zu stehen, wie Ihre Formulierung, man müsse die „Privilegierung für Arbeitgeber“ aufheben, zeigt. Damit werden Sie der eigentlich klaren und fairen Rollenverteilung im Betriebsverfassungsgesetz nicht gerecht, das ja gerade umgekehrt aufgebaut ist: Obwohl zur Erreichung des unternehmerischen Ziels nicht nötig, ermöglicht es gerade der Arbeitnehmervertretung, was man umgekehrt als Privilegierung bezeichnen könnte. Aber genau das wollen wir auch nicht machen. Wir würden den Fehler ja dann sozusagen umkehren.
Ich glaube fest daran, dass die freie und soziale Marktwirtschaft, das, was Sie kapitalistische Wirtschaftsordnung nennen, ohnehin das beste Kooperationsmodell ist.
Wenn nach einem stärker regelnden Staat gerufen wird, stellt sich für uns immer die Frage, ob die daraus logisch folgenden, eher autoritären Regelungsmechanismen am Ende wirklich besser funktionieren. Wir brauchen natürlich auch immer diese Regelungen, Kontrolle, staatliche Aufsicht. Aber wir müssen das richtige Maß und die richtige Mitte finden. Das ist Ihnen in diesem Antrag nicht gelungen. Deswegen lehnen wir ihn ab. Aber wir stimmen natürlich dem Überweisungsvorschlag zu.
Vielen Dank.