Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Bundeskanzlerin, Unternehmen, die ab heute, dem 16. Dezember, coronabedingt von dem Zwang zur Betriebsschließung betroffen sind, erhalten keine Dezemberhilfen, die sich am Umsatz orientieren, wie die Unternehmen, die seit November vom, ich nenne es jetzt einmal, „Lockdown light“ betroffen sind; denn Erstere können nur eine Fixkostenhilfe beantragen.
Damit bekommen Unternehmen wie zum Beispiel Friseure für die gleiche Maßnahme, die coronabedingte Schließung, ganz andere finanzielle Hilfen als zum Beispiel Gastronomen. Wie rechtfertigen Sie diese Ungleichbehandlung im Zeitraum von heute bis zum Ende des Jahres? Und führt diese Ungleichbehandlung von an sich Gleichem nicht zu großen Ungerechtigkeiten und gegebenenfalls auch Rechtsstreitigkeiten?