Herr Präsident! – Frau Bundeskanzlerin, während wir alle mit der Bekämpfung der Coronapandemie beschäftigt sind, droht ein für die Zukunft sehr relevantes Thema in der Debatte unterzugehen: das EU-China-Investitionsschutzabkommen, bei dem insbesondere Sie darauf hinarbeiten, dass es noch in diesem Jahr während Ihrer Ratspräsidentschaft verabschiedet wird. Jetzt hat das Europäische Parlament gefordert, dass Produkte aus uigurischer Zwangsarbeit in China nicht auf den europäischen Markt gelangen dürfen. Die Brisanz dieses Themas wurde erst in den letzten Tagen durch Berichte über die Zwangsarbeit bei der Baumwollernte in Xinjiang deutlich; ich gehe davon aus, dass Ihnen die schweren Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren in Xinjiang in vollem Umfang bewusst sind. Die Volksrepublik China hat die ILO-Kernnormen gegen Zwangsarbeit bisher nicht ratifiziert. Kann die EU, kann Deutschland aus Ihrer Sicht einem Investitionsschutzabkommen zustimmen, wenn China die zentralen ILO-Kernnormen nicht ratifiziert? Halten Sie unter diesen Umständen eine Verabschiedung des Investitionsschutzabkommens aus menschenrechtlicher Sicht für vertretbar?