Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Abschluss eines langen Plenartages mal ein Thema, das wohl kein Aufregerthema sein wird. Im März 2017 hat das Vorgängerparlament, 18. Wahlperiode, nachts um 1.30 Uhr,
also noch zu einer ganz anderen Zeit als jetzt, ein Zustimmungsgesetz zu einem Abkommen auf EU-Ebene zur Einrichtung eines einheitlichen Patentgerichts beschlossen.
– Ein Abkommen zur Einrichtung eines einheitlichen Patentgerichts. So weit, so gut.
Gegenstand des Abkommens ist, dass eine ausschließliche Zuständigkeit für sämtliche Patentstreitigkeiten geschaffen wird, die auf europäischen Patenten beruhen. Das ist ein Problem, weil unser Artikel 92 Grundgesetz regelt, wer in Deutschland die Rechtsprechung ausübt, nämlich das Bundesverfassungsgericht, die Gerichte des Bundes und die der Länder. Wenn man also einen Teil der Rechtsprechung herausstanzt und auf ein europäisches oder ein anderes Gericht überträgt, dann ist dafür eine Änderung der Verfassung notwendig. Dazu sagt Artikel 79 Grundgesetz, dass man dafür eine Zweidrittelmehrheit braucht.
Nun waren allerdings an dem Abend oder an dem frühen Morgen, je nachdem, wie man es sieht, ganze 35 Abgeordnete anwesend – ausweislich des Videomitschnitts des Parlamentsfernsehens. Manchmal ist Transparenz auch nicht so gut. Ein Einschub: Ich weiß nicht, ob es nur der AfD-Fraktion so geht, dass die Bilder von einem fast leeren Plenarsaal Unbehagen auslösen. Das Ansehen des Parlaments wird dadurch sicherlich nicht gesteigert.
– Erzählen Sie das den Menschen draußen.