Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Die AfD möchte heute das Übereinkommen über das Einheitliche Patentgericht zu Fall bringen. Der Bundestag hatte diesem Übereinkommen per Gesetz im März 2017 einstimmig zugestimmt.
Was die Zeit betrifft, meine Kolleginnen und Kollegen von der AfD – Sie haben das ja in Ihrem Antrag erwähnt –: 1.30 Uhr mitten in der Nacht ist tatsächlich sportlich, insbesondere dann, wenn am nächsten Morgen teilweise schon um 7 Uhr die nächsten Ausschusssitzungen stattfinden. Ich möchte deshalb gerne an dieser Stelle an alle Rechtspolitiker und natürlich auch an alle anderen gerichtet sagen: Die Rechtspolitik kann durchaus interessant sein. Deshalb werbe ich dafür, dass wir zukünftig vielleicht auch einmal zu Kernzeiten spannende Themen diskutieren.
Die AfD fordert nun, dass der Bundestag dieses Zustimmungsgesetz wieder aufhebt. Das ist Ihnen wohl erst vor kurzem klar geworden, meine Kolleginnen und Kollegen von der AfD; denn am 13. Dezember 2017 – Frau Rößner hat schon darauf hingewiesen – haben wir uns hier im Plenum schon einmal mit diesem Übereinkommen befasst. Damals ging es um die Verfassungsbeschwerde, die beim Bundesverfassungsgericht gegen dieses Zustimmungsgesetz anhängig ist. Der Bundestag hat an diesem 13. Dezember beschlossen, dass er zu der Verfassungsbeschwerde eine Stellungnahme abgibt und einen Prozessbevollmächtigten bestellt. Die AfD-Fraktion hat dafür gestimmt, dass dies so geschehen soll – mit Ausnahme eines Kollegen. Möglicherweise – ich weiß es nicht – war das Herr Reusch.
Jedenfalls weiß ich nicht, was Sie von der AfD denken, was so ein Prozessbevollmächtigter eigentlich macht.
Ich helfe Ihnen da jetzt gerne einmal auf die Sprünge:
Unser Prozessbevollmächtigter trägt dem Gericht vor, dass die Verfassungsbeschwerde gegen das beschlossene Gesetz möglichst zurückgewiesen werden soll. Das ist seine Aufgabe. Weshalb stimmen Sie denn an dieser Stelle dafür? Das verstehe ich nicht.
Aber das ganze Theater geht noch weiter. Unser Prozessbevollmächtigter ist Professor Dr. Heiko Sauer von der Universität Bonn. Er hat einen Schriftsatz entworfen, der mit den Berichterstatterinnen und Berichterstattern aller Fraktion besprochen wurde. Übrigens, Herr Straetmanns, war ausnahmsweise auch ein Berichterstatter der AfD dabei. Ich glaube, es war der Abgeordnete Jens Maier.
In unserem Schriftsatz trägt der Prozessbevollmächtigte ausführlich vor, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig und unbegründet ist. Man könnte nun meinen, dass der AfD-Vertreter in diesem Berichterstattergespräch seine grundlegenden Bedenken äußert. Immerhin verlangen Sie heute die Aufhebung des Gesetzes. Aber was soll ich sagen: kein einziges kritisches Wort Ihres Berichterstatters zu diesem Schriftsatz, keine kritische Nachfrage – einfach nichts. Doch jetzt im Plenum holt die AfD die große Keule raus; immer drauf auf Europa und auf den Deutschen Bundestag. Das ist reine Schaufensterpolitik; nur Fassade.
Eines ist richtig: Die Verfassungsbeschwerde gegen das Übereinkommen wirft schwierige Fragen auf. Wir nehmen das Verfahren deshalb sehr ernst. Ich finde es gut, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit den Fragen beschäftigt. Das ist übrigens kein Vor-die-Füße-Knallen, wie Sie das vorhin genannt haben, sondern es ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Ich hoffe, dass wir das Bundesverfassungsgericht überzeugen können; denn wir sind der Meinung, dass das Übereinkommen keine Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger verletzt.
Vielen Dank fürs Zuhören.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 19/1180 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 16. März 2018, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen. Alles Gute bis dahin.
(Schluss: 19.42 Uhr)