Also, ich glaube, wir kommen bei diesem Punkt nicht weiter. Deswegen konfrontiere ich Sie mit einer anderen Frage zum Thema Haushalt.
Sie haben letzte Woche im „Tagesspiegel“, verehrte Frau Ministerin, verlautbaren lassen, dass Sie eine Verbrauchsabgabe auf Fleisch einführen wollen, also eine Abgabe, die zweckgebunden verwendet werden muss. Jetzt ist die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags, der ja auch eine Abgabe gewesen ist, gerade erst wenige Tage alt. Wir wissen aber, dass der Solidaritätszuschlag, diese Abgabe, ja nicht zweckgebunden verwendet wurde. Ehrlicherweise ist zu sagen, dass in den letzten Jahrzehnten davon keine Investitionen in den neuen Bundesländern bestritten wurden.
Vor diesem Hintergrund möchte ich von Ihnen gerne wissen, wie Sie sicherstellen wollen, dass diese als Abgabe deklarierte zusätzliche Belastung tatsächlich in die Betriebe fließt und dort verwendet werden kann, um zum Beispiel Stallneubauten zu finanzieren, und wie Sie verhindern wollen, dass analog zum Solidaritätszuschlag diese Abgabe einfach allgemein im Bundeshaushalt untergeht.