Aus guten Gründen, Frau Abgeordnete: Man muss mit der Branche, mit den betroffenen Landwirten oder mit den betroffenen Erzeugergemeinschaften, sprechen. Es gibt zum Beispiel in einer Region, in der Obst und Gemüse hergestellt werden, Aktionen zu Jubiläen. Dort wird ganz bewusst gesagt: Wir wollen, indem wir uns an einer Werbeaktion beteiligen, anders gelistet werden. – Deshalb wäre dieses Verbot nicht im Sinne derer, die es als Anbieter selbst wollen.
Was wir von der grauen Liste genommen haben, ist zum Beispiel, dass Ware nicht am gleichen Tag storniert werden darf und dann die Entsorgung den Lieferanten in Rechnung gestellt wird. Das wird zum Beispiel verboten. Auch dass die Lagerhaltung vom Händler bezahlt werden muss, haben wir verboten.