Das war schon die Frage? – Da hätte ich jetzt mehr von Ihnen erwartet; denn das geht ja nicht über das hinaus, was Sie schon in Ihrer Rede gesagt haben. Ich werde jetzt einfach das, was ich gleich sagen wollte, in meine Antwort einbauen; so spare ich Redezeit.
Ich kann Ihnen sagen, dass niedrige Dispozinsen nur eine Seite der Medaille sind, was Verbraucherinnen und Verbraucher interessiert. Verbraucherinnen und Verbraucher interessieren sich dafür, aber sie interessieren sich zum Beispiel auch für niedrige Kontoführungsgebühren, für kostenloses Geldabheben oder das Vorhandensein vieler Geldautomaten. Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbst entscheiden sollen, welche Kriterien bei ihrer Kontoauswahl maßgeblich sind; da sollte man sich nicht auf nur ein Kriterium konzentrieren.
Anstatt in die Vertragsfreiheit einzugreifen, wollen wir volle Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, damit sie die für sie günstigsten und passendsten Angebote herausfinden können. Sie hatten es schon erwähnt, Herr Kollege Liebich: Für diese Transparenz gibt es bekanntlich seit August letzten Jahres ein Angebot, nämlich eine TÜV-zertifizierte Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz, das wir hier beschlossen hatten, über Check24; Sie haben das gerade angesprochen. Ich habe das für die Zuschauerinnen und Zuschauer auf meiner Homepage und meinen Seiten der sozialen Netzwerke entsprechend verlinkt, sodass sie direkt zu dieser Seite kommen können.
Natürlich muss man genau hinschauen. Sie haben es gerade schon angesprochen: Es gibt auch Vergleichswebsites, wo entsprechende Vergütungen gezahlt werden und wo auch nicht immer das beste Angebot oben steht. Es gibt aber auch eine TÜV-zertifizierte Seite,
und anstatt Unklarheit zu säen, sollten Sie lieber darauf hinweisen und zur Transparenz beitragen. Das haben Sie mit Ihrem Beitrag gerade jedenfalls nicht getan.
Sie können diese Vergleichswebsite im Übrigen auch gut per Suchmaschine finden, und Sie werden feststellen, dass es auch zahlreiche Institute gibt, die moderate Dispozinsen anbieten. Warum es allerdings zwei Jahre dauern musste, bis wir eine solche Vergleichswebsite – 2018 trat dieser Teil des Zahlungskontengesetzes in Kraft – endlich auf den Weg gebracht haben, müssen Sie den Bundesfinanzminister fragen.
Die Verschuldung und die Überschuldung von Menschen ist ein ernsthaftes Problem, das leider zu viele Menschen in Deutschland betrifft. Die staatliche Deckelung der Dispozinshöhe ist jedoch kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung dieses Problems. Wenn Sie durch Deckelung der Dispozinsen dafür sorgen, dass Banken die Kontoführungsgebühren erhöhen oder Bargeldabhebungen verteuern, erweisen Sie den meisten Kunden, auch denen mit kleinem Geldbeutel, einen Bärendienst.
Überziehungskredite dienen ausschließlich dazu, einen kurzfristigen Liquiditätsengpass auszugleichen, und so nutzen die allermeisten Bankkunden den Dispo entweder gar nicht oder nur ganz wenige Male im Jahr, jedenfalls nur für eine kurze Zeitspanne, und für Beträge von wenigen 100 Euro. Meist wird die Überziehung noch im selben Monat ausgeglichen, und die Zinsen, die dafür anfallen, liegen bei wenigen Euro.
Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode den Banken Informations- und Beratungspflichten auferlegt, falls Kundinnen und Kunden mehrere Monate den Überziehungskredit beanspruchen. Damit können die kostengünstigeren Alternativen zum Überziehungskredit aufgezeigt werden. Es kann auch auf entsprechende Beratungseinrichtungen hingewiesen werden.
Diese Transparenz, die freie Kundenentscheidung und die Beratungspflichten der Bank sind der richtige Weg.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.