Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Erbschaftsteuer wird in der politischen Debatte leider immer wieder fälschlicherweise herangezogen, um vermeintliche Ungerechtigkeiten bei Generationenwechseln hervorzuheben. Höhere Steuern und Umverteilung sind dann Ihre Lösung.
Machen wir mal eine Bestandsaufnahme der Vermögensungleichheit in Deutschland. Da wird viel Quatsch erzählt, auch in den heutigen Reden. Geht die Schere zwischen Arm und Reich überhaupt auseinander? Werden die Armen ärmer und die Reichen reicher?
Gibt es eine Rechtfertigung für Ihren Antrag? Definitiv nicht.
Die Bundesbank kommt in ihrer Studie von April 2023 zu einem ganz klaren Ergebnis: Die Ungleichheit in Deutschland nimmt ab. In dem Bericht heißt es:
Die Vermögensbestände haben zwischen 2017 und 2021 erneut auf breiter Basis zugenommen. Insbesondere auch bei Haushalten mit geringem Vermögen gab es relativ zu den vorhandenen Beständen starke Zuwächse.
Übrigens: Dieser Trend setzt sich seit einigen Jahren fort. Auch in 2014 bis 2017 waren dieselben Zahlen zu vermelden.
Also, Fakt ist, dass diese Rechtfertigung nicht besteht. Fakt ist aber auch, dass wir uns mit der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer beschäftigen müssen, nicht nur weil im Jahressteuergesetz 2022 die Bewertungsmaßstäbe im Sachwertverfahren durch die Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst worden sind.
Aber man hätte in dieser Zeit, liebe Kollegin Raffelhüschen, die Freibeträge erhöhen müssen;
denn seit 2009, so sagen Sie richtigerweise, sind die Freibeträge nicht mitgewachsen, während sich aber die Immobilienwerte und die Vermögen inflationsbereinigt verdoppelt haben.
Deswegen: Dem hätte man zustimmen können. Wir haben einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Leider hat die FDP, die das gerade fordert, diesen Antrag abgelehnt.
Wichtig also: Man bräuchte höhere Freibeträge, um einfach einen Inflationsausgleich zu schaffen.
Ich glaube aber, es gibt einen weiteren Grund, warum wir uns damit beschäftigen müssen. Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Klage anhängig, die auch auf dessen Entscheidungsliste für dieses Jahr steht. Dort klagt nämlich jemand auf die Anwendung der Verschonungsregelung auf ein Aktiendepot. Es gibt noch eine zweite Klage zur Frage des Verwaltungsvermögens bei einem Kölner Parkhaus. Es gibt also mehrere Verfahren, die beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind.
Mir wird schon ein bisschen angst, wenn ich jetzt höre – bei den Linken ist das ja Programm; da ist es, sage ich mal, normal –, dass die Forderung nach Enteignung, hohen Steuern, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer usw. kommt und darüber im Deutschen Bundestag beraten werden soll.
Wenn ich das Papier der SPD lese – auch da sind Enteignungstendenzen erkennbar – und den Grünen zuhöre, dann wird mir himmelangst um die Mittelständler in Deutschland,
um diejenigen, die jeden Tag hart arbeiten, investieren, ein Risiko eingehen und etwas an die nächste Generation weitergeben wollen.
Ich persönlich – das muss ich sagen – halte die Besteuerung der Substanz und damit auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer für einen falschen Weg. Man sollte die Besteuerung in Deutschland nach der Leistungsfähigkeit bemessen, und die Leistungsfähigkeit ist immer der Gewinn. Wenn man an die Substanz geht, liebe Kolleginnen und Kollegen – Herr Kollege Klüssendorf, Sie sagen, die Reichen würden immer reicher und das sei schlimm usw. –, dann schädigt man die Arbeitsplätze in Deutschland; denn mit einer hohen Erbschaft- und Schenkungsteuer für Betriebsinhaber,
die Sie auch in Ihrem Papier fordern, wird es Abwanderungen aus Deutschland geben,
wird es keine Investitionen mehr in Firmen in Deutschland geben, so wie es aktuell durch Ihre katastrophale Politik bereits der Fall ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Grundprinzip unserer Politik leitet sich aus zwei Grundelementen ab: Freiheit und Verantwortung.
Dazu gehört aber auch die Freiheit, das Vermögen so einsetzen zu können, wie man es will.
Der eine setzt das Vermögen ein, indem er betrieblich investiert; der andere setzt es anders ein. Aber der, der investiert, der Vermögen aufbaut, der etwas an die nächste Generation weitergeben will, darf doch nicht durch eine nochmalige Besteuerung in die Substanz bestraft werden.
Insofern ist auch Ihr Ansatz falsch, zu sagen, das sei nicht erarbeitetes Vermögen. Natürlich! Jedes Vermögen ist von einer Unternehmerfamilie und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern immer auch erarbeitet worden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Insofern glaube ich: Man sollte aufpassen, gerade bei Ihrer Diskussion um die betriebliche Verschonung, dass man diese Verschonung nicht abschafft.
Vielmehr muss man, wenn die Erbschaft- und Schenkungsteuer schon bleibt, die betrieblichen Verschonungsregelungen ausbauen. Sie sind wegen des Verwaltungsvermögenstests und der anderen Dinge, die es dort gibt, viel zu kompliziert.
Man muss sie vereinfachen und die Freibeträge deutlich anheben. Übrigens: Wenn Immobilien vererbt werden und hohe Erbschaftsteuer anfällt, führt das auch dazu, dass höhere Mieten verlangt werden.
– Nicht „Ach“! Schauen Sie sich die Realität an! Da sind Sie nicht zu Hause; aber so ist es einfach. Wenn höhere Steuern anfallen, gibt es auch höhere Mieten für die Mieterinnen und Mieter.
Insofern, liebe Kolleginnen Kollegen, bitte ich wirklich herzlich darum: Gerade bei dieser komplexen Materie der Erbschaft- und Schenkungsteuer
sollten wir, anstatt Neiddebatten zu führen und anstatt sachlich mit Unkenntnis zu argumentieren,
miteinander ins Gespräch kommen, die komplexen Strukturen überarbeiten, Vereinfachungen vornehmen oder die Erbschaftsteuer als Substanzsteuer vielleicht sogar abschaffen.
Ich glaube, hier haben wir durchaus Diskussionsbedarf. Wir werden dieses Thema in den nächsten Wochen und Monaten nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hier wieder diskutieren. Ich hoffe, dass die FDP dann noch steht und diese Gedanken der Enteignung und der Umverteilung ablehnt.
Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.