Das Thema Finanzierung ist ja sehr eng verbunden mit der Frage der rechtlichen Regelungen und gegebenenfalls eines Rechtsanspruchs auf einen Frauenhausplatz. Wir haben in Kooperation mit den Ländern zunächst einmal die Frauenhausinfrastruktur analysiert und beraten: Wo sind weiße Flecken? Wo muss investiert werden, um die Infrastruktur auszubauen? – Mit dieser Orientierung setzen wir jetzt das Bundesprogramm um, um genügend Frauenhausplätze zu schaffen.
Das, was Ihnen wichtig ist, geht noch einmal darüber hinaus: eine über Bundeslandgrenzen hinausgehende Platzvergabe. Dort gibt es Abstimmungsgespräche. Man muss aber auch ganz klar sagen, dass die Länder da doch große Unterschiede in ihrer Sichtweise aufweisen. Wir werden uns im Frühjahr über Möglichkeiten für einen Rechtsanspruch austauschen. Das ist aber etwas, was mit hohen finanziellen Mitteln verbunden ist, die die Länder aufbringen müssen. Wir als Bund geben so viel wie noch nie mit dem Investitionsprogramm, um die Länder dabei zu unterstützen. Aber eine Platzvergabe über Bundeslandgrenzen hinaus ist natürlich auch mit einer entsprechenden Prioritätensetzung der Mittel in den Ländern verknüpft. Wir arbeiten daran, das voranzubringen; aber das liegt nicht allein in unserer Hand.