Herr Huber, was Sie hier suggerieren, entspricht einfach nicht den Tatsachen.
Erstens. Das Gesetz wird nicht durch unser Haus eingebracht, sondern durch das Bundesjustizministerium. Wir haben daran mitgearbeitet; die Federführung liegt beim Bundesjustizministerium.
Zweitens. Das Thema Inobhutnahme ist geregelt in einem Gesetz, das ich verantworte: Das ist das Kinder- und Jugendhilferecht. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden wir am Freitag hier einbringen, um eine Reform in diesem Bereich durchzuführen. Dort wird das Thema „Kinderschutz“ eine wesentliche Rolle spielen, aber auch das Thema „Beteiligung und bessere Aufklärung“. Dazu gehört auch die Klarstellung, dass eine Inobhutnahme immer nur – das ist auch jetzt schon so – das allerletzte Mittel ist.
Dem, was Sie jetzt suggerieren – dass mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz Inobhutnahmen Tür und Tor geöffnet werden soll –, muss ich hier vehement widersprechen. Denn bei den Kinderrechten geht es darum, die Rechte des Kindes gegenüber dem Staat zu regulieren, nicht aber – das ist ein ganz wesentlicher Punkt – ins Elternrecht einzugreifen. Die Elternrechte werden in keiner Weise beschränkt. Es geht darum, die Rechte des Kindes gegenüber dem Staat zu stärken und Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit einem eigenen Grundrechtsanspruch zu würdigen.