Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hinter jeder Zwangsverheiratung, hinter jeder Kinderehe stehen Schicksale von Menschen. Zwangsverheiratung und Kinderehen sind Menschenrechtsverletzungen.
Deswegen kann die Debatte so, wie sie die AfD mit ihrer Vorrednerin gerade begonnen hat, nicht stattfinden. Das wird der Würde dieses Hauses nicht gerecht!
Ich unterstelle keinem Abgeordneten hier, dass er bei diesem Thema feige wegschaut.
Und tun Sie auch nicht so, als wenn hier die Politik in den letzten Jahren nicht gehandelt hätte. Ja, es gilt, noch weiter zu handeln, aber hier im Parlament wurde das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen im Juli 2017 verabschiedet. Seitdem sind auch im Ausland geschlossene Ehen nach deutschem Recht unwirksam, wenn einer der Beteiligten zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat.
– Vielleicht hören Sie bei dieser wichtigen Debatte einfach mal zu. Es war für mich gerade auch schwer erträglich, Ihnen zuzuhören; aber ich würde mich freuen, wenn Sie das bei uns auch tun würden.
Natürlich gibt es auch Konsequenzen – aber das führen Sie nicht mal im Ansatz an in Ihrem Antrag – für vorgenommene Eheschließungen im sozialen Kontext, also vor allem vertragliche, religiöse oder traditionelle Eheschließungen. Diese erfüllen zwar nicht den Tatbestand des § 237 StGB, aber gegebenenfalls den einer Nötigung in § 240 StGB. Um solchen Fällen einer Zwangsverheiratung durch eine soziale Eheschließung vorzubeugen, wurde auch ein bußgeldbewehrtes Verbot vertraglicher, religiöser oder traditioneller Eheschließungen in Deutschland normiert. Natürlich stellt uns auch die Dunkelziffer vor große Herausforderungen, das ist klar. Deswegen braucht es auch in Zukunft den Abbau datenschutzrechtlicher Hürden bei einer behördenübergreifenden Zusammenarbeit, zum Beispiel einer Meldepflicht der Ausländerbehörden an die Jugendämter bei bekannten Fällen.
So, und jetzt gehe ich noch einmal auf den Antrag der AfD-Fraktion ein. Wenn ich hier lese, dass Sie mit diesem Antrag eine gezielte öffentliche Abfrage bei öffentlichen Schulen durchführen wollen, um den Umfang der von Zwangsverheiratung Bedrohten und Betroffenen zu eruieren, und wenn ich dann lese, dass Sie eine bundesweite Aufklärungskampagne auch an öffentlichen Schulen fordern, die das Ziel hat, jegliche Form der Zwangsverheiratung von Minder- und Volljährigen künftig zu verhindern,
dann frage ich mich, ob Sie sich nicht mit Ihren Kollegen aus den Bundesländern unterhalten haben. Sie als AfD fordern mittlerweile in mehreren Bundesländern die Abschaffung der allgemeinen Schulpflicht. Widersprüchlicher kann ein Antrag hier im Bundestag, hier in diesem Hause, nicht sein!
Widersprüchlicher, unglaubwürdiger geht es nicht. Denn Sie haben offensichtlich nicht erkannt: Schulen blicken sehr sensibel auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Die Lehrerinnen und Lehrern haben sehr genau im Blick, was es für Bedrohungen gegenüber Kindern und Jugendlichen gibt.
Und da wollen Sie jetzt die allgemeine Schulpflicht abschaffen, fordern aber gleichzeitig, dass die öffentlichen Schulen aufklären sollen, dass es Informationskampagnen geben soll und dass Daten erhoben werden sollen, um den Umfang und die Bedrohungslage eruieren zu können? Sie glauben doch selber nicht, was Sie in Ihrem Antrag hier schreiben und einbringen! Das glauben Sie doch selber nicht.
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir brauchen hier keine heiße Luft, dafür ist das Thema viel zu wichtig.
Wir müssen weiterhin die Prävention stärken, Betroffene schützen und Täter konsequent zur Verantwortung ziehen. Ihre Anträge helfen bei dem Thema nicht weiter.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.