Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Abschluss des heutigen Gesetzgebungsverfahrens macht es möglich, dass das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität in Kraft treten kann. Es ist ein Gesetz, das ein Zeichen setzen soll gegen die Verrohung, gegen den mangelnden Respekt, gegen die teilweise – ja, man hat das Gefühl – tätliche Auseinandersetzung in den sozialen Netzwerken, die viele jeden Tag erleben müssen und die ein Ausmaß angenommen hat, gegen das man ein klares Stoppsignal setzen muss. Wir haben gesehen – gerade auch heute, wo das Urteil im Prozess gegen den Mörder von Walter Lübcke gefallen ist –, was passieren kann, wenn sich eine Stimmung aufheizt und aus Worten Taten werden. Darum ist es gut, dass heute mit dem Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens dieses wichtige Gesetz ein Zeichen setzt und in Kraft tritt.
Mit dem Gesetz wollen wir gerade auch diejenigen schützen, die an der Basis, in den Stadträten, in den Kreistagen täglich für unsere Demokratie da sind. Die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die immer wieder Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind, und gerade auch das Personal in den Rettungsstellen wollen wir zukünftig mit diesem Gesetz besser schützen. Wir wollen weiterhin, dass große soziale Netzwerke – das ist wichtig – zukünftig strafbare Inhalte melden sollen. Wir wollen wissen, wer diejenigen sind, die sich nicht mehr hinter der Anonymität verstecken, die mit ihrem Klarnamen strafbare Inhalte verbreiten. Auch hiergegen soll das Gesetz letztendlich vorgehen. Wir wollen, dass Hetze, Drohungen, Beleidigungen wegen ihrer besonderen Reichweite aufgrund der Möglichkeiten, die soziale Netzwerke bieten, besser verfolgt werden können. Dieses Gesetz setzt ein klares Signal und ist auch wichtig.
Wenn wir uns an die gestrige Gedenkstunde und an die wichtige Rede von Charlotte Knobloch erinnern, dann ist es wichtig, dass in diesem Gesetz ein dritter Punkt hinzukommt. Zukünftig wirken antisemitische Beweggründe – sie werden leider mehr; wir merken, dass jüdisches Leben an vielen Stellen nicht sicher ist – für die Begehung von Taten verschärfend bei der Strafzumessung. Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt, der mit diesem Gesetz, das wir heute auf den Weg bringen, in Kraft tritt. Er setzt ein wichtiges Zeichen in dieser Zeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss Nelson Mandela zitieren. Er hat gesagt: „Niemand wird mit dem Hass auf andere Menschen wegen ihrer Hautfarbe … oder Religion geboren. Hass wird gelernt.“ – Ein Gesetz alleine kann keinen Hass verhindern. Nein, wir alle müssen gesamtgesellschaftlich Respekt zeigen, aufstehen, unsere Stimme erheben gegen diejenigen, die in den sozialen Netzwerken unterwegs sind. Es ist eine Aufgabe für uns alle, dagegen ein Zeichen zu setzen. Hier sind wir alle gefordert.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.