Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend das Registermodernisierungsgesetz, und wir haben es vom Kollegen von der CDU schon gehört: Das ist eine wichtige Weichenstellung auf dem Weg zu einer digitalen, bürgerfreundlichen Verwaltung.
Wir haben aber schon früher damit angefangen. Mit dem Onlinezugangsgesetz haben wir bereits 2017 die ersten Voraussetzungen dafür geschaffen. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 fast 600 Verwaltungsdienstleistungen auch online anzubieten.
Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel: Erst Ende letzten Jahres haben wir gemeinsam den Startschuss dafür erteilt, dass Eltern mit einem einfachen digitalen Antrag gleichzeitig die Geburtsurkunde für ihr Kind, Kindergeld und Elterngeld beantragen können. Ich kann Ihnen als Betroffener von früher sagen: Es ist richtig gut so, dass das jetzt einfacher und digital geht.
Das ist aber nur eine von Hundert Verwaltungsdienstleistungen. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger in naher Zukunft möglichst viele dieser lebenspraktischen Leistungen einfacher beantragen, aber auch einfacher abwickeln können. Dazu bedarf es neuer Prozesse. Wir brauchen die vollständige Digitalisierung von Datenbeständen und die Möglichkeit des elektronischen Datenaustausches zwischen den Behörden. Mit dem Registermodernisierungsgesetz wollen wir weitere gesetzliche Voraussetzungen dafür schaffen.
Jeder von uns, jeder Mensch in unserem Land hat in seinem Leben zahlreiche Behördenkontakte. Wenn ich umziehe, muss ich zum Einwohnermeldeamt, wenn ich eine Arbeit aufnehme, werden meine Daten an die Rentenversicherung, an die Sozialversicherung und an die Krankenkasse gemeldet. Tagtäglich generieren und verarbeiten Behörden Tausende personenbezogene Daten.
Viele dieser Daten werden in Verzeichnissen, den sogenannten Registern, gespeichert. Ein gutes Beispiel dafür ist das Personenstandsregister. Dort sind Daten aller Bürgerinnen und Bürger in Teilregistern, wie dem Geburten-, dem Ehe- oder dem Sterberegister, verzeichnet. Register führen Bund, Länder und Kommunen jeweils für sich. Auch die behördliche Datenhaltung ist genau so aufgebaut.
Durch das Nebeneinander von circa 220 Registern in Deutschland, das ich gerade beschrieben habe, kommt es allerdings zu unnötigen Mehrfachnennungen. Immer gleiche Daten von Bürgerinnen und Bürgern werden immer wieder erhoben. Dabei kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Registern. Deshalb finde ich es nachvollziehbar, wenn es Bürgerinnen und Bürger in unserem Land nervt, dass sie beim Kontakt mit der Verwaltung immer wieder die gleichen Daten für die Beantragung von Leistungen angeben müssen – und erst recht, wenn diese der Verwaltung an anderer Stelle bereits bekannt sind.
Mit dem Registermodernisierungsgesetz schaffen wir deshalb die rechtliche Grundlage für ein modernes, registerübergreifendes Identitätsmanagement. Wir machen das, damit die öffentliche Verwaltung auch in Zukunft effektiver zusammenarbeiten kann, und wer sich ein Stück weit mit Verwaltungsmodernisierung auseinandersetzt, der weiß, dass das dringend nötig ist und dass wir alles dafür geben müssen, damit das auch schnell passiert.
Wir wollen – und das wollen, glaube ich, die meisten von uns hier –, dass die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden, dass das Leben für sie einfacher wird, dass sie weniger Nachweise gegenüber der Verwaltung erbringen und Daten nicht mehr mehrfach angeben müssen, indem die Behörden in den vorgesehenen Fällen Daten und Nachweise auch untereinander digital austauschen können und nicht erst in verschiedenen Akten und Registern nachschauen müssen. Deshalb bleiben wir bei der bewährten dezentralen Registerstruktur.
Dann braucht es aber auch ein eindeutiges Merkmal, das die Zuordnung zu einer bestimmten Person auch ermöglicht. Wir haben lange und intensiv darüber diskutiert, wie genau wir das ausgestalten wollen. Ich verrate sicher kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass Deutschland nicht unbedingt an erster Stelle steht, wenn es um Verwaltungsdigitalisierung geht. Andere Länder sind hier schon weiter, und sie sind teilweise auch andere Wege gegangen.
Daraus ist beispielsweise die Diskussion erwachsen, ob eine oder mehrere Identifikationsnummern genutzt werden sollten. Problematisch wird es nämlich tatsächlich, wenn mit gespeicherten Datenbeständen umfassende Persönlichkeitsprofile erstellt werden können. Mit der Verwendung mehrerer bereichsspezifischer Identifikationsnummern wäre diese Gefahr sicherlich geringer.
Auch bei uns schlagen bei diesem Thema zwei Herzen in der Brust. Wir haben intensiv abgewogen und uns am Ende für die vom BMI vorgeschlagene Verwendung der bestehenden Steuer-Identifikationsnummer entschieden.
Kolleginnen und Kollegen, unsere Aufgabe war es, eine verfassungskonforme und sichere Nutzung der Steuer-ID als Identifier sicherzustellen.
Wir haben daher gemeinsam einen sehr intensiven parlamentarischen Prozess gehabt und dort auch weitere Verbesserungen, Konkretisierungen und Verschärfungen vorgenommen. Wir haben die Grenzen der Nutzung gezogen und trotzdem die Nutzbarkeit gewährleistet.
Ich bin wirklich davon überzeugt, dass wir dort viel erreicht haben. Wichtigster Punkt ist die klare gesetzliche Begrenzung der Zweckbindung auf die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen.
In einem Entschließungsantrag des Innenausschusses definieren wir zusätzlich noch einmal unsere Ansprüche, was diese Zweckbindung angeht. Register, die nicht im Zusammenhang mit Dienstleistungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern stehen, haben wir gestrichen. Das betraf Register im Justizbereich, etwa das Schuldnerverzeichnis oder das Insolvenzregister.
Zukünftige Entscheidungen, weitere Register einzubeziehen oder auszunehmen, werden durch den Gesetzgeber – durch uns – getroffen und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, allein durch die Exekutive.
Wir begrüßen auch ausdrücklich das sogenannte 4-Corner-Modell. Dabei kontrolliert eine dritte unabhängige Stelle, ob Behörde A überhaupt befugt ist, von Behörde B Daten abzurufen, und im sogenannten Datencockpit können Bürgerinnen und Bürger künftig zusätzlich einsehen, wann welche ihrer Daten von welcher Stelle abgerufen wurden. Hier haben wir ergänzend geregelt, dass nicht nur Protokoll-, sondern auch Inhaltsdaten eingesehen werden können, damit klar ist, was von wem wann an wen übermittelt wurde.
Kolleginnen und Kollegen, so sperrig, wie der Name des Gesetzes ist, so schwierig waren auch die Beratungen und so schwierig war das parlamentarische Verfahren. Ich will deshalb meine letzte Minute dafür nutzen, derjenigen Frau zu danken, die eigentlich an dieser Stelle stehen und für die SPD die Rede halten sollte, nämlich unserer wunderbaren Kollegin Elisabeth Kaiser. Sie kann heute leider nicht hier sein, weil sie im Mutterschutz ist. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, erlaube ich mir einerseits, ihr im Namen der SPD-Bundestagsfraktion für die gute Arbeit zu danken, und ihr andererseits – ich hoffe von einem Großteil dieses Hauses – viel Glück zu wünschen für die nächsten Wochen, die ihr bevorstehen. Wir sind in Gedanken bei ihr. Liebe Elisabeth, alles Gute für dich!
Danke schön.