Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von einer Fraktion, die Coronaleugnerinnen und ‑leugner in ihren eigenen Reihen hat, habe ich eigentlich keine bessere Rede erwartet.
Ich halte es da mit Bertolt Brecht:
Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.
Sie können sich überlegen, zu welcher Gruppe Sie zählen.
Wir haben hier im Plenum oft über diese Verordnung und über das Bundeswahlgesetz gesprochen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir heute eine gute parlamentarische Vorbereitung der Bundestagswahl am 26. September 2021 vorgenommen haben. Das ist eine gute, eine rechtssichere Regelung, die auch Notfallmechanismen kennt, um Parteigliederungen im Fall der Fälle einen zusätzlichen Instrumentenkasten an die Hand zu geben.
Wir verändern für diejenigen nichts, die keinen Gebrauch davon machen wollen, und die Möglichkeiten sehen, unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen für Gesundheitsschutz und Infektionsschutz auch Präsenzveranstaltungen durchzuführen, so wie mein Kollege Dirk Wiese das im Sauerland gemacht hat. Für uns als Sozialdemokraten, aber auch für uns als Koalition bleibt ganz klar: Die Präsenzveranstaltung geht immer vor. Das ist der Grundsatz. Mit dem zusätzlichen Instrumentarium geben wir zusätzliche Erleichterungen an die Hand, die man jeweils kombinieren kann. Wenn Sie das nicht verstehen, haben Sie anscheinend das Gesetz, die Verordnungsermächtigung und die Rechtsverordnung nicht richtig gelesen.
Die Wahlgrundsätze im Grundgesetz, die Wahlgrundsätze im Bundeswahlgesetz sind für uns unumstößlich, genauso wie die Satzungshoheit der Parteien im Übrigen. Deshalb sind wir dort auch sehr behutsam, sehr vorsichtig rangegangen. Wir haben beispielsweise bei den Mindestzahlen, die an eine Beschlussfähigkeit einer Vollversammlung oder einer Delegiertenversammlung geknüpft werden, mit der Verordnung sehr behutsam Möglichkeiten geschaffen.
Wir schaffen mit dieser Verordnung und diesem Gesetz aber auch Chancengleichheit, dass alle Parteien für den 26. September 2021 Bewerberinnen und Bewerber aufstellen können. Keine Partei dürfen wir am 26. September ohne Wahlkreisbewerberinnen oder Wahlkreisbewerber lassen, geschweige denn, dass er oder sie nicht zu einer Landesliste zugelassen werden konnte, weil diese Aufstellung nicht stattfinden konnte. Im Übrigen haben wir nicht von einer generellen Unmöglichkeit gesprochen, sondern haben im Deutschen Bundestag in der letzten Sitzungswoche die teilweise Unmöglichkeit festgestellt. Das schließt ein, dass mit dieser Verordnung sowohl Präsenzveranstaltungen als auch Veranstaltungen mit Nichtpräsenten, unter Einsatz von digitalen Medien, Telefonschaltkonferenzen usw., weiterhin möglich sein werden.
Wir haben vielfach betont, dass wir in dieses Gesetz einen Notmechanismus hineingeschrieben haben, den wir mit der Rechtsverordnung technisch sehr zügig umsetzen können. Wir haben uns das nicht leicht gemacht. Ich habe, als wir über die Rechtsverordnung gesprochen haben, sehr deutlich gemacht, dass wir sehr hart gerungen haben. Es gab vor der Sommerpause gegen eine solche Regelung erheblichen Widerstand. Man hat uns gesagt: Ihr wollt doch nicht allen Ernstes das Bundeswahlgesetz anfassen und althergebrachte Verfahren über den Haufen werfen. – Aber als Richtung Herbst die zweite Welle kam, wurde ganz schnell klar – wir sind darin bestätigt worden, als vor Weihnachten die Verschärfungen des Lockdowns gekommen sind –, dass man ein solches zusätzliches Instrumentarium benötigt.
Am Ende des Tages haben wir als Parteien eine Vorbildfunktion. Dieser Vorbildfunktion müssen Mandatsträger, Parteien, aber auch Kandidierende zur Bundestagswahl am 26. September gerecht werden. Deshalb ist es gut, dass wir den Parteien ein solches Instrumentarium per Rechtsverordnung zusätzlich an die Hand geben, weil Mitglieder möglicherweise nicht zu einer Veranstaltung kommen können oder möchten, Angst um ihre Gesundheit haben. Auf solche Dinge, auf solche Aspekte, auf solche Argumente müssen Parteien vor Ort eingehen können.
Ich betone hier ganz deutlich, dass neben dem Grundsatz der körperlichen Anwesenheit auch Kombinationen der Instrumente in der Rechtsverordnung möglich sind, weil wir zwei Phasen haben: die Phase, in der Kandidatinnen oder Kandidaten sich vorstellen können, befragt werden können, aber auch die Phase, wo am Ende des Tages rechtssicher gesagt werden muss: Das ist die Bewerberin, das ist der Bewerber für die entsprechende Partei. – Diese Phasen sind getrennt. Aufgrund des Infektionsschutzes haben die Parteien einen weiten Spielraum, Präsenzveranstaltungen durch Videokonferenzen, durch Telefonschaltkonferenzen, aber auch durch ein schriftliches Verfahren zu ersetzen, um am Ende des Tages die Schlussabstimmung im Rahmen einer Briefwahl oder einer Urnenwahl durchzuführen. Das gilt im Übrigen für das gesamte Verfahren: von der Delegiertenaufstellung bis hin zur Vollversammlung.
Wir haben hier ein sehr sorgfältiges und sehr ausgiebiges Verfahren an den Tag gelegt. Ich betone, dass dieses sorgfältige und ausgiebige Verfahren so manch ein Gesetzgebungsverfahren in der Qualität schlecht aussehen lässt. Das, was Sie behaupten, nur weil man eine Rechtsverordnungsermächtigung ins Bundeswahlgesetz schreibt und per Rechtsverordnung handelt, weise ich zurück. Diese Rechtsverordnung unterliegt im Übrigen einem doppelten Parlamentsvorbehalt: Erst stellt das Parlament fest, ob diese Lage vorliegt, und dann muss das Parlament die vorgelegte Rechtsverordnung noch einmal genehmigen, damit sie überhaupt ins Werk gesetzt werden kann. – Das sucht seinesgleichen. Da lasse ich die Kritik nicht gelten, dass wir uns als Bundestag hier per Rechtsverordnung einer gewissen Souveränität entledigen, der Regierung das feilbieten und sagen: Wir ergeben uns quasi. – Das ist nicht der Fall; das sage ich ganz deutlich. Diese Kritik geht in die Richtung der Fraktion Die Linke.
Viele Vorschläge der Opposition haben wir aufgenommen und in der Begründung auch noch mal klargestellt. Im Rahmen der Berichterstatterrunden und der Gespräche haben wir zahlreiche, auch sehr wertvolle Kritikpunkte aufgenommen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der konstruktiven Opposition für diese Vorschläge.
Ich glaube, dass Teile der Gliederungen auch aus Ihren Parteien dringend auf diese Regelungen warten. Ich erinnere mich, dass viele Gliederungen, auch über Parteigrenzen hinweg – im Übrigen ist ja das Gebrauchmachen dieser Verordnung ungefähr seit dem 25. November 2020 möglich –, an mich herangetreten sind und gefragt haben: Wann kommt denn endlich diese Regel? Heute können wir ihnen sagen: Dieser Notmechanismus wird heute vom Deutschen Bundestag – wenn Sie zustimmen, wozu ich Sie herzlich aufrufe – genehmigt werden. Dann können die Parteien rechtssicher, verbindlich, unter Wahrung des Gesundheitsschutzes und unter Wahrung der Bedenken ihrer Mitglieder Kandidierende für die Wahl zum nächsten Deutschen Bundestag aufstellen.
Es ist, glaube ich, ein gutes Zeichen, das wir hier aussenden: dass wir die Lage und die pandemische Entwicklung im Land vor Augen haben und am Ende des Tages sehr behutsam, aber nicht leichtfertig handeln und unsere Demokratie nicht aus der Hand geben. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.