Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 26. September dieses Jahres findet die Bundestagswahl statt, und sie findet statt – Corona hin, Corona her. Deswegen brauchen die Parteien auch unter den besonderen Bedingungen dieser Pandemie rechtssichere Regeln, damit sie Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl aufstellen können. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen Berichterstattern der anderen Fraktionen, dass die Findung dieser Regeln getragen war von dem Bemühen, eine rechtssichere Regelung zu vereinbaren. Denn wie ist die Situation momentan? Aktuell finden teilweise Aufstellungsversammlungen nicht statt wegen Corona. Nichts anderes haben wir hier vor zwei Wochen festgestellt. Damit haben wir dem Bundesinnenministerium rechtlich die Möglichkeit gegeben, uns diese Verordnung vorzulegen. Heute gucken wir sie uns dahin gehend an, ob wir damit einverstanden sind.
Wir sind als Freie Demokraten einverstanden damit, dass diese Verordnung bis zum Ende des Jahres befristet ist; denn es darf unter dem Deckmantel der Coronapandemie unser Wahlrecht, an das die Bürgerinnen und Bürger gewöhnt sind, nicht durch die Hintertür abgeschafft werden. Es muss nach dieser Coronapandemie wieder zurückgekehrt werden zum regulären Wahlrecht, an das der Souverän gewöhnt ist.
Wir sind als Freie Demokraten außerdem einverstanden mit der Regelung, dass der Landesvorstand einer Partei darüber entscheiden kann, ob er diesen gesamten Mechanismus überhaupt zur Anwendung bringt. Wir haben bei uns in der FDP Landesverbände, die so gut wie fertig oder sogar schon fertig sind. Da sind alle Landeslistenplätze besetzt. Da sind alle Wahlkreise besetzt. Die brauchen dieses Verfahren gar nicht; die sind fertig. Wir haben andere, bei denen noch zwei, drei Wahlkreise offen sind. Die werden das in Präsenzveranstaltungen schaffen. Und wir haben wieder andere, die fest vorhaben, von diesem Notmechanismus überhaupt keinen Gebrauch zu machen. Dass diese Freiheit in der Verordnung enthalten ist, ist ein guter Schritt. Deswegen findet dieser Schritt auch die Unterstützung der Freien Demokraten.
Es gibt allerdings auch negative Punkte, die am Ende dazu führen, dass wir der Verordnung heute nicht zustimmen können. Ich will ganz kurz auf drei Punkte eingehen:
Erstens sind wir der Auffassung, dass das Wahlrecht die Domäne des Parlaments ist, und es muss auch in der Pandemie die Domäne des Parlaments sein. Deswegen wäre es besser gewesen, die gesamte Regelung im Wege eines Parlamentsgesetzes zu beschließen und nicht wieder im Verordnungswege, wie wir das schon bei anderen Fragen in der Coronapandemie erleben.
Zweitens haben wir eine Regelung zur Schlussabstimmung hier in der Verordnung, bei der aus dem Verordnungstext nicht klar wird, ob der in der digitalen Abstimmung Unterlegene noch an der Schlussabstimmung teilnehmen kann. Dazu will ich eines ganz deutlich sagen: Für uns ist völlig klar: Das, was am Ende zählt, ist die schriftliche Schlussabstimmung, und an der schriftlichen Schlussabstimmung muss jeder teilnehmen können. Das wird hier nicht hinreichend deutlich. Damit wird der Gleichheit und der Geheimhaltung der Wahl nicht hinreichend Genüge getan. Deswegen unterstützen wir das nicht.
Ganz kurz, letzter Punkt. Es wird auch ein schriftliches Verfahren hier vorgeschlagen. Wir hätten uns gewünscht, dass deutlich ist: Digital ist die Regel, rein schriftlich ist die Ausnahme. Das wäre im Sinne der Öffentlichkeit der Wahl der richtige Weg gewesen.
Ich freue mich auf den Wahlkampf, auch unter Coronabedingungen, und freue mich über viele demokratische Gespräche im Zusammenhang mit der Wahl.
Wir enthalten uns.
Vielen Dank.