Nein. – Und in der Sache ist dieser Antrag auch völlig unberechtigt. Natürlich stellen sich schwierige verfassungsrechtliche Fragen im Zuge der Pandemiebekämpfung. Ja, es ist richtig: Es gibt einschneidende Maßnahmen, es gibt Eingriffe in Grundrechte, und die Freiheiten der Menschen werden eingeschränkt. Das ist uns allen wohl bewusst.
Und deswegen haben wir das hier im Deutschen Bundestag auch ausführlichst diskutiert, nicht nur bei § 28a Infektionsschutzgesetz, auch in dieser Woche, mit Aktuellen Stunden. Ich weiß gar nicht mehr, wie viele Debatten wir im Deutschen Bundestag über die Fragen der Pandemiebekämpfung geführt haben.
Es waren viele.
Und ich will nur mal sagen: § 28a ist – anders, als Sie das hier vorstellen – gerade keine Erweiterung von Maßnahmen gewesen, sondern genau das Gegenteil ist der Fall. Wir haben in § 28a als Deutscher Bundestag den Ländern einen ganz konkreten Regelungsrahmen dafür vorgegeben, was sie machen können und was sie auch nicht machen können. Das heißt, wir haben ein abgestuftes Regelungsregime geschaffen, unter Wahrung der strikten Verhältnismäßigkeit, weil wir natürlich genau sehen, dass es einschneidende Maßnahmen sind und dass wir die Grundrechte der Bürger schützen müssen.
Wir haben aber gleichzeitig auch sichergestellt, dass die notwendige Flexibilität, um die Pandemie zu bekämpfen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, gewahrt wird. Dass das notwendig war, zeigt ja auch gerade das Geschehen, das wir in diesen Tagen haben. Bei den Mutationen ist es eben notwendig, dass wir flexibel darauf reagieren.
Wir haben als Deutscher Bundestag der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung getragen. Das Parlament, wir als Deutscher Bundestag haben den Rahmen gesetzt, wir haben verbindlich abgesteckt, was möglich ist und was auch nicht. Und der Rechtsstaat, meine Damen und Herren? Der funktioniert. Gerade in der Krise bewährt er sich. Und das zeigt jetzt gerade auch der Blick auf die Entscheidungen der Gerichte in den letzten Wochen und Monaten.
Die Gerichte kontrollieren. Wir haben gerade in dieser Woche eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gehabt, wo die FFP2-Masken-Pflicht ausdrücklich bestätigt worden ist. Aber gleichzeitig hat das Gericht auch gesagt, dass die Einschränkung des Bewegungsradius, die dort erfolgen sollte, nicht in Ordnung gewesen ist. Das zeigt doch gerade, dass die Gerichte differenziert damit umgehen, dass sie sich sehr genau anschauen, welchen Rahmen wir als Deutscher Bundestag gesteckt haben, was möglich ist und was auch nicht.
Und wenn Sie, Herr Gauland, in diesem Zusammenhang von „Coronadiktatur“ sprechen, dann ist das nicht nur in der Sache falsch, sondern ich finde, es ist eine Verhöhnung von all denen, die wirklich in einer Diktatur leben müssen, meine Damen und Herren.
Aber von all diesen verfassungsrechtlich hochkomplexen, schwierigen Fragen findet sich in der Begründung Ihres Antrags kein Wort. Kein Wort! Die Begründung ist dünn, außerordentlich dünn.
Sie haben, so wie in Ihrer Rede, erst mal seitenlang die Vorschriften wiedergegeben und zitiert, Sie haben von Ihrem Sachverständigen in der Expertenanhörung abgeschrieben. Ich habe mich gefragt, welcher Jurastudent im ersten Semester eigentlich diesen Antrag geschrieben hat. Aber wahrscheinlich war es einfach nur Herr Brandner selbst.
Stattdessen finden sich dort krude Behauptungen, es finden sich dort krude Vorschläge, etwa dass behauptet wird, die Grundrechte würden großflächig suspendiert werden.
Das ist genau das Narrativ der Querdenker, das Sie damit bedienen.
Und ich kann Ihnen sagen: Das Gegenteil ist der Fall. Natürlich gelten die Grundrechte; selbstverständlich gelten die Grundrechte. Aber es ist auch richtig: Die Grundrechte werden eingeschränkt, weil es notwendig ist, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Aber alle Maßnahmen, die wir gemacht haben, um die Grundrechte einzuschränken, geschahen unter Wahrung der strikten Verhältnismäßigkeit, und all das, was Sie hier gesagt haben, dass es zeitlich unbeschränkt eingeschränkt würde, dass es keine Definition der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gibt, all das ist Unsinn. Das wissen Sie auch selbst.
Ich will zum Schluss noch auf einen Vorschlag zu sprechen kommen, den die AfD uns hier im Antrag macht. Sie schlagen allen Ernstes vor, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie unmittelbar im Grundgesetz geregelt werden sollen. Sie schlagen uns allen Ernstes eine Verfassungsänderung vor, um die Coronapandemie zu bekämpfen, und Sie wissen sehr genau, dass man dafür eine Zweidrittelmehrheit hier im Deutschen Bundestag und auch im Bundesrat benötigt.
Sie wissen, wie schwerfällig, wie zeitaufwendig ein solches Verfahren ist, dass man manchmal Wochen und Monate darüber diskutieren muss.
In der Pandemie ist genau das Gegenteil gefordert: Es ist notwendig, dass wir schnell, entschieden und flexibel handeln können.
Und das zeigt nur, wes Geistes Kind Sie sind. Es zeigt, dass Sie diese Coronamaßnahmen ablehnen, dass Sie sie torpedieren wollen. Deswegen sprechen Sie auch von einem Ermächtigungsgesetz.
Sie sprechen von einer Gesundheitsdiktatur.
Sie begeben sich damit in Widerspruch zu 84 Prozent der Menschen in unserem Land, die sagen: Die Maßnahmen sind richtig, sie könnten sogar noch schärfer ausfallen.
Mit Ihrem Antrag, mit Ihrer Argumentation schrammen Sie haarscharf an der Coronaleugnung vorbei. Das ist Obstruktionspolitik, und das werden wir nicht mitmachen, meine Damen und Herren.