Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es bleibt dabei: Herr Brandner kann keine juristischen Texte verfassen.
Das war im Oktober letzten Jahres schon so, und das ist auch immer noch so.
Das ist auch kein Wunder, weil die AfD ja generell mit unserer Verfassung nichts anfangen kann. Sie hält sich nicht an die Grundwerte unserer Verfassung, als da wären: Toleranz und Menschlichkeit.
Sie machen Kampagnen gegen Ausländer und Andersdenkende. Das hat mit den Grundwerten der Verfassung nichts zu tun. Ein Teil der Mitglieder Ihrer Fraktion greift sogar die Funktionsfähigkeit unseres Parlamentes an, indem sie bis vor Kurzem noch ohne Masken herumliefen
und die Abgeordneten und deren Mitarbeiter der Gefahr aussetzten, dass sie Corona bekommen. Ein Teil von Ihren Kollegen hat Menschen in den Bundestag gelassen, um den Bundestag zu stören. So gehen Sie mit dem Parlament um, so gehen Sie mit der Verfassung um! Kein Wunder, dass Sie von der Verfassung keine Ahnung haben, meine Damen und Herren.
Ganz konsequent leidet Ihr Antrag unter ganz schwerwiegenden Mängeln. Lassen Sie mich die wichtigsten aufzählen:
Der erste Punkt. Sie berufen sich auf das Bestimmtheitsgebot. Da empfehle ich Ihnen mal die Lektüre der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Dieses Gericht kämpft intellektuell einige Gewichtsklassen oberhalb von Ihnen.
Es verwendet nicht so einen starren Begriff von Bestimmtheitsgebot. Lesen Sie es mal nach im 123. Band der Entscheidungen der amtlichen Sammlung! Da steht ganz ausdrücklich drin, dass es nur darauf ankommt, eine Bestimmbarkeit der Grenzen der Ermächtigung zu erkennen. Und im 58. Band heißt es: Das Bestimmtheitsgebot ist von Fall zu Fall unterschiedlich auszulegen. – Davon findet sich im Antrag nichts. Sie haben nicht die geringste Ahnung, wie ein Bestimmtheitsgebot zu bewerten ist.
Fangen Sie damit erst mal an, bevor Sie solche Anträge schreiben, meine Damen und Herren.
Zweitens. Sie berufen sich auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip und stellen nur darauf ab, dass hier gegen Gesunde vorgegangen wird. Ja, das hat damit eigentlich nahezu gar nichts zu tun. Es wäre ja Aufgabe gewesen, ein milderes Mittel darzulegen, mit dem man den gleichen Zweck hätte erreichen können.
Das Verhältnismäßigkeitsprinzip wird gegen Ende des ersten Semesters des Jurastudiums unterrichtet. Ich gehe davon aus, dass Herr Brandner zu der Zeit gerade bei einer Demo gegen Ausländer war und deshalb nicht an der Universität anwesend sein konnte.
Anders ist das wirklich nicht zu erklären.
Der dritte Punkt. Sie stellen völlig absurde Vergleiche an. Sie vergleichen die Schließung von Restaurants mit der Verkündigung des Verteidigungsfalls. Abgesehen davon, dass das ziemlich makaber und völlig unpassend ist, ist es auch juristischer Unsinn, meine Damen und Herren.
Auf der einen Seite geht es um Tausende, gar Millionen von Toten, auf der anderen Seite um die Schließung von Restaurants. Ich sage Ihnen was, Herr Brandner: Äpfel und Birnen haben mehr gemeinsam als die Gegenstände der Vergleiche, die Sie hier anstellen. Es ist völlig daneben, was Sie da machen.
Vierter Punkt. Sie stellen auf die mangelnde Befristung ab. Da gibt es den alten juristischen Grundsatz: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Sie hätten erst mal lesen sollen: In § 5 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz steht die Befristung drin. Haben Sie nicht gelesen. Machen Sie das erst mal, bevor Sie solche Anträge schreiben, meine Damen und Herren!
Fünfter Punkt. Sie schaffen es nicht mal, den Antrag vernünftig zu schreiben. Sie wollen, dass der Bundestag irgendetwas „begrüßt“. Das nützt Ihnen gar nichts. Was Sie brauchen, sind ein fundierter, brauchbarer Antrag und 178 Unterschriften von Bundestagsabgeordneten. Ich sage Ihnen: Sie werden beides nicht bekommen. Weder schaffen Sie einen vernünftigen Antrag, noch bekommen Sie 178 Unterschriften. Das ist das wahre Problem von Ihnen.
Nun ist es aber nicht so, dass wir als FDP nicht auch irgendwas begrüßen würden. Ich kann Ihnen sagen, was wir begrüßen würden: Wir würden es begrüßen, wenn Sie, Herr Brandner, und Ihre ganze Partei dem nächsten Bundestag nicht mehr angehören.
Das würden wir begrüßen; denn solche Leute wie Sie haben hier nichts zu suchen.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.