Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir geht es bei dieser ziemlich komplexen Veränderung des Telekommunikationsrechtes, ehrlich gesagt, nur um einen ganz kleinen Teilbereich. Er schließt aber an das an, was wir gerade diskutiert haben, Herr Knoerig, und zwar an den letzten Punkt in der Auflistung der Kabinettsvorlage, nämlich an die Umlagefähigkeit von Kabelgebühren oder die sogenannten Nebenkostenprivilegien. Wir machen das zu einem Redebeitrag hier, weil es da um Millionen von Mieterinnen und Mietern geht. Diese sind uns allemal wichtig.
Deswegen diskutieren wir darüber. Mein Kollege Falko Mohrs ist auf die anderen Punkte bereits eingegangen.
Ich will Ihnen an dieser Stelle sagen, dass wir die in der Kabinettsvorlage vorgesehene Streichung der Umlagefähigkeit für falsch halten, und das in mehrfacher Hinsicht. Ich finde die Überlegungen vernünftig, die hier die FDP angestellt hat; diese wird man in der weiteren Diskussion mit berücksichtigen.
Wir wollen ja eigentlich alle einen zeitnahen flächendeckenden Ausbau von Glasfasernetzen, auch inhouse, wenn ich das mal so sagen darf. Aber Corona zeigt uns ja nicht nur, wie wichtig das ist, sondern leider auch, wie häufig Worte und Taten in der Digitalisierung bisher auseinanderfallen. Deswegen brauchen wir wirklich auch starke Investoren.
Die Wohnungswirtschaft muss man nicht schützen, sondern sie ist dabei ein unverzichtbarer Partner. Beispielsweise hat allein der Gesamtverband der Wohnungswirtschaft als verlässlicher Partner angekündigt, bis 2025 2 Millionen Wohnungen an Glasfasernetze anzubinden, und zwar im Bestand. Der Neubau kommt selbstverständlich noch dazu, weil diese Anbindung da sowieso passiert. Aber dafür braucht man eben Investitionssicherheit, und diese wird durch die Umlagefähigkeit ein Stück weit gesichert. Wir sollten diese Tür nicht von vornherein zuschlagen, sondern wir sollten sie offenhalten.
Die komplette Abschaffung und endgültige Beseitigung der Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Kabelnetze wären nämlich auch sozial fragwürdig. 12 Millionen Mieterinnen und Mieter würden zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Zweifelsfall auf Einzelverträge umswitchen müssen, was zu Mehrbelastungen führen würde und nicht etwa zu Einsparungen. Mehrbelastungen in Höhe von 100 bis 200 Euro im Jahr, das hat beispielsweise der GdW ausgerechnet.
Also, wir müssen uns in der nächsten Zeit übergangsweise zwischen dem Prinzip von Solidarität und dem von Individualität für einen etwas längeren Zeitraum entscheiden. Wir wollen ja eigentlich beides. Aber ich glaube, dass in diesem Fall die Solidarität beim Ausbau einer zukunftsfähigen Inhouse-Infrastruktur, also die Umlagefähigkeit, zunächst erhalten bleiben sollte, weil diese nämlich ein Stück weit Vorteile für alle bringt und danach auch die Individualentscheidungen erst möglich macht.
Im Übrigen ist die Versorgung von Transferleistungsempfängern hier noch gar nicht angesprochen worden. Dabei ist das ein wichtiger Gesichtspunkt, der zwingend beachtet werden muss. Aktuell werden ja die Kabelgebühren als KdU übernommen. Wenn das anders werden soll, muss das in jedem Falle mitgeregelt werden.
Wir haben mit der Wohnungswirtschaft und den Mieterverbänden ganz ausführlich gesprochen. Wir sind ausgesprochen froh darüber, dass aus diesen Diskussionsprozessen letztlich auch eine gemeinsame Position von Mieterverbänden und Wohnungswirtschaft entstanden ist. Der Mieterbund und auch die Spitzenverbände der Wohnungswirtschaft sprechen sich gemeinsam dafür aus, dass die Umlagefähigkeit von Breitbandanschlüssen in der Betriebskostenverordnung zunächst einmal für mehrere Jahre erhalten bleibt, dass aber auch ein Opt-out-Recht für Mieterinnen und Mieter eingeführt werden soll, also eine Art Kündigungsrecht für einen individuellen Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des Breitbandanschlusses. Die Details dafür sind eigentlich alle eingearbeitet. Ich hoffe, dass sie im Kontext der Beratungen des Gesetzentwurfes eine Rolle spielen.
Wir wünschen uns also, dass die Debatte von den von mir genannten Prinzipien von tatsächlicher Investitionstätigkeit, von Solidarprinzip und von der damit verbundenen Umlagefähigkeit auch bei einer Opt-out-Regelung mitbestimmt wird, und hoffen, dass das auch zu einem Erfolg führt.
Herzlichen Dank.