Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kollege Kippels, dass Sie die Frage zulassen. Ist Ihnen bekannt, dass die Arbeitsschutzverordnung, von der Sie gerade sprechen, die das alles regelt, praktisch über Nacht geändert worden ist, dass die ursprüngliche Regelung einige Dinge enthalten hat, die am nächsten Morgen gar nicht mehr drin waren? Zum Beispiel war enthalten, dass es sich verpflichtend um FFP2-Masken handeln muss, wohingegen jetzt auch andere Masken möglich sind und jetzt auch andere Schutzmaßnahmen möglich sind, zum Beispiel Lüften oder Abtrennungen, obwohl wir wissen, dass Abtrennungen in geschlossenen Räumen rein gar nichts bringen. Es bleibt also letztendlich der Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers überlassen. Und ist Ihnen auch bewusst, dass der ganze Bereich des Bußgeldkataloges rausgeflogen ist, sodass letztendlich die Sanktionierung extrem schwierig ist und hiermit ein zahnloser Papiertiger geschaffen worden ist? Mich würde interessieren, was Sie denn dazu sagen.