Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz steht exemplarisch dafür, warum die parlamentarische Arbeit so wichtig ist und der Struck’sche Leitsatz „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht wurde“ weiterhin richtig ist.
Auf den ersten Blick handelt es sich um eine EU-Verordnung, die, wie im Rahmen des Koalitionsvertrages vereinbart, ohne nationales Gold-Plating eins zu eins umgesetzt wird. Dennoch gab es insbesondere seitens der Wirtschaft berechtigte Diskussionen. Im Mittelpunkt stand dabei die geplante Änderung eines Schwellenwerts im Arbeitsschutz hinsichtlich der Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Diese sollte künftig nicht mehr ab über 20, sondern erst ab 50 Beschäftigte gelten.
Was auf den ersten Blick nach Bürokratieabbau klingt, wurde durch die Gesetzesbegründung insofern wieder rückgängig gemacht, als dass auch Betriebe mit unter 20 Mitarbeitern künftig unter die Vorgabe, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, hätten fallen können. Somit hätte man ein bürokratisches Paradoxon geschaffen und Tausende Beauftragte mehr gebraucht. Aus Entlastung wäre eine Belastung geworden. Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat deutlich gemacht, dass diese Änderung unnötig ist. Mein ausdrücklicher Dank gilt hierbei insbesondere den eingeladenen Sachverständigen, die mit ihren praxisnahen Beispielen die Auswirkungen anschaulich gemacht haben.