Frau Präsidentin, mit Ihrem Einverständnis würde ich den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke kurz die Möglichkeit geben, Ihren Antrag zurückzuziehen.
Da das offenkundig nicht passiert, treten wir an diesem Freitagnachmittag wieder ein in die Komödie „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Die Linke hat ein Problem entdeckt, und die Linke hat natürlich auch gleich eine Lösung parat: staatliche Regulierung, zentraler Einkauf, planerischer Eingriffe. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie, wenn Sie so was als Antrag stellen, Klartext reden. Dann sagen Sie doch „staatliche Planwirtschaft“, Herr Bartsch. Aber das machen Sie ja gerade nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es müsste doch langsam selbst bei Ihnen angekommen sein, dass Ihre Argumentation, dass die Marktwirtschaft zur Verelendung der Massen führt, nicht greift, weil das in der Geschichte nicht eingetreten ist.
Das Projekt „staatliche Planwirtschaft“ hat nicht dazu geführt, dass irgendetwas besser geworden ist.
Ich sage Ihnen, warum wir den Antrag – es wird Sie nicht überraschen – ablehnen werden. Mein Kollege Georg Kippels hat bereits darauf hingewiesen – in einem gerichtlichen Verfahren würde man so etwas Erledigterklärung nennen –: erstens weil der Antrag weder sinnvoll noch zielführend ist und zweitens weil er in der Sache erledigt ist.
Sie fordern hier, wir sollen FFP2-Masken für Grundsicherungsempfänger, für Hartz-IV-Empfänger zur Verfügung stellen. Sie blenden dabei völlig aus, dass wir bereits im letzten Jahr in einem Programm, 2,5 Milliarden Euro umfassend, für 34,1 Millionen Anspruchsberechtigte FFP2-Masken zur Verfügung gestellt haben.
Das lief über die Apotheken. Ich gebe zu, das hätte durchaus optimaler laufen können. Aber viele oder die meisten dieser 34,1 Millionen Anspruchsberechtigten hatten die Möglichkeit, gegen ein kleines Entgelt von 2 Euro FFP2-Masken zu bekommen.
Was ich an der ganzen Diskussion hier ein bisschen schade finde, ist tatsächlich, dass wir immer wieder nur diese alte Klassenkampfrhetorik aufbringen. Da wird dann vor den bösartigen Arbeitgebern gewarnt. Da wird gesagt, die gesetzlichen Regelungen müssten so gemacht werden, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nicht gefährden. Da wird davon gesprochen, dass Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern FFP2-Masken zur Verfügung stellen sollen. Was Sie dabei wieder vergessen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, ist, dass wir diese Regelung bereits haben: Corona-Arbeitsschutzverordnung. Genau diese Verordnung sieht vor, dass Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern medizinische Schutzmasken, FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen haben, wenn es die Gepflogenheiten, die Umstände vor Ort erfordern. Das blenden Sie leider völlig aus.