Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht eine Sitzungswoche zu Ende, in der in einem Debattenmarathon unter der großen Überschrift „Coronapandemie und ihre Folgen“ vor allen Dingen die Wege zu den Lösungen diskutiert worden sind. Neun Einzeldebatten, 435 Minuten, dürften zunächst mal den Vorwurf entkräftet haben, dass wir uns als Parlament mit dieser wichtigen Frage nicht unmittelbar und verantwortlich beschäftigen.
Aber bekanntlich ist Quantität nicht unbedingt Qualität, und bei manchen Anträgen muss man leider das Gefühl bekommen, dass sie in erster Linie zur Verbesserung der Antragsstatistik und zur Steigerung des Erfolgs bei der Suchwortsuche dienen und weniger dazu, wirklich die Lösungen für die drängenden Fragen der Pandemie herauszuarbeiten.
Der Antrag der Linken muss sich diesen Vorwurf auch trotz dieses Einwurfs gefallen lassen. Und da haben wir eigentlich auch schon ein Problem mit der Quantität und kommen erst später zur Qualität: Lässt man mal die Überschrift und die Unterschrift weg, haben wir es immerhin mit einer halben Seite von Ausführungen zu tun. Die Ausführungen sind teilweise offensichtlich jetzt in Ihrem Vortrag, Frau Kollegin, massiv nachgearbeitet worden, weil der Antrag schlicht und ergreifend überholt ist.
Trotzdem möchte ich mir die Mühe machen, mich mit den einzelnen Forderungen, die da schlagwortartig aufgestellt worden sind, auseinanderzusetzen.
Zentrale Beschaffung und Deckelung der Abgabepreise: Im letzten Jahr war es vollkommen zutreffend, dass wir aufgrund des Zusammenbruchs der Markt-, Produktions- und Logistiksysteme vonseiten der Regierung und seitens Deutschlands eingreifen mussten, die Beschaffung organisieren und vor allen Dingen auch unter Einsatz erheblicher wirtschaftlicher Mittel dafür Sorge tragen mussten, dass sowohl die Privatkunden als auch insbesondere der fachliche Bereich – Ärzteschaft, Krankenhäuser und die Senioreneinrichtungen – in ausreichendem Maße mit persönlicher Schutzausrüstung versorgt werden konnten. Die ungesunde Preisentwicklung zum damaligen Zeitpunkt hat ihr Eigenes dazu beigetragen.
In der Zwischenzeit zeigt der Blick ins Internet, dass die Marktsysteme durchaus – entgegen Ihrer Darstellung – wieder funktionieren. Wir haben auch durch die erste Schutzmasken-Verordnung vom 14. Dezember 2020 dafür Sorge getragen, dass die über 60-Jährigen bzw. die Risikopersonen mit zunächst einmal drei Masken und im weiteren Verlauf jetzt über die Gutscheine mit weiteren Masken versorgt werden. Eine signifikante Gruppe von über 35 Millionen Bürgerinnen und Bürgern wird daher unmittelbar in den Genuss der Versorgung mit Masken kommen.
Auch die Preislage stellt sich als entspannt dar – entgegen Ihrer Darstellung, Frau Kollegin. Im Schnitt – das zeigt der Blick ins Internet – liegt der Preis einer FFP2-Maske unter 2 Euro.
Und bei OP-Masken liegt er bei circa 10 Cent. Für einen radikalen Markteingriff in der Dimension, wie Sie ihn beschrieben haben, besteht nun beileibe keine Veranlassung. Spannend finde ich in diesem Zusammenhang, dass bei dem immer wieder beanspruchten Grundrechtsschutz aus Ihrer Sicht offensichtlich Artikel 12 und Artikel 14 Grundgesetz, Berufsfreiheit und Eigentum, jedenfalls bei Unternehmen überhaupt keine Rolle spielen und keinen Schutz verdienen. Deshalb mein Fazit zu Punkt 1: an der Realität und an den Bedürfnissen vorbei.
Punkt 2: kostenfreie Masken für Arbeitnehmer. Tja, seit dem 21. Januar 2021 gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, in der genau das angeordnet wird. Sie versuchen in Ihren Ausführungen nachvollziehbarerweise, jetzt diese ausgiebige Regelung zu entkräften bzw. sie als bürokratisch zu beschreiben; aber Sie verkennen offensichtlich vollkommen, dass es das ureigene Interesse eines Unternehmers gerade in den persönlich geprägten mittelständischen Unternehmen ist, dass die Gesundheit der Mitarbeiter und damit des ganzen Teams und damit die Produktivität des Unternehmens gewährleistet sind.