Herr Sorge, Sie rechnen jetzt mit der Linken so martialisch ab. Aber letztendlich ist es so, dass das Infektionsschutzgesetz durchaus die Möglichkeit schafft, preisbegrenzend in die Beschaffung einzugreifen. Das hat der Minister bei der Infektionsschutzverordnung, bei den Antigentests im Dezember durchaus auch gemacht, mit einem gar nicht so unklugen Instrument des Festzuschlags, um eben die Handelsspanne zu begrenzen. Das scheint mir ein durchaus gängiger und gangbarer Weg zu sein.
Sie haben das aber gerade so massiv abgelehnt. Haben Sie denn für sich klar, können Sie sicher sagen, wie die Marktentwicklung in diesem Bereich sein wird, wenn es tatsächlich zu einer großen Ausbreitung der Virusvariante käme? Dann würde den FFP2-Masken noch einmal eine ganz besondere Bedeutung zukommen, und da wäre es wichtig, das Instrument der Marktbeobachtung, regelmäßig, zu haben. Wir mussten im Ausschuss diese Woche lernen, dass es das als regelmäßiges Instrument jedenfalls im Wirtschaftsministerium nicht gibt. Ich meine auch, gehört zu haben, dass es das im BMG nicht als systematisches Instrument gibt.
Also, Sie müssen sich auf Instrumente der Marktbeobachtung und ‑beherrschung einstellen. Was halten Sie von solchen Maßnahmen? Halten Sie sie für durchgängig nicht notwendig? Woran machen Sie das fest?