Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben mit dem Insektenschutzgesetz und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung einen sehr guten Schutz der Insekten auf den Weg gebracht und gleichzeitig dafür gesorgt, dass Landwirtinnen und Landwirte klare Perspektiven haben, klar wissen, woran sie sind, und natürlich weiterhin Landwirtschaft betreiben können. Wenn Sie sich das Gesetz und die Verordnung ansehen, dann werden Sie sehen, dass wir kooperative Maßnahmen unterstützen und dass natürlich weiter Landwirtschaft möglich ist.
Es gibt überhaupt nur in einem kleinen Teil der FFH-Gebiete im Moment Landwirtschaft, die nicht nach biologischen Maßgaben betrieben wird. Für diesen kleinen Teil, also für den Weinanbau, für den Obst-, Hopfen- und Gemüseanbau, haben wir Ausnahmen gemacht, sodass dort weiterhin Landwirtschaft stattfindet. Das ist, glaube ich, selbstverständlich, dass wir so was auf den Weg bringen. Wir haben einen Großteil jetzt geschützt. Aber Landwirtschaft wird weiter in diesen Gebieten möglich sein.