Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Rechtsverstöße werden nicht dadurch geheilt, dass man sie nur wenige Monate später erneut begeht. Im nunmehr dritten Haushalt reißt die Koalition auch 2021 die Schuldenbremse gemäß Artikel 115 Grundgesetz und rechtfertigt dies mit einer Notsituation. Das Covid-19-Problem kann aber per Definition nicht über Jahre anhalten. Darum müssen wir heute erneut einen Antrag auf Rechtsnormenkontrolle einbringen. Die in unserem Antrag angeführten Fragen schreien nach rechtlicher Klärung. Gerichte müssen gelegentlich auch Mehrheitsvoten eines Parlaments prüfen, wenn dieses seine Befugnisse missbraucht, was wir in der Klageschrift ausführlich darlegen.
Um die Entgegnung auf die absehbaren, aber falschen Vorwürfe der Nachredner vorwegzunehmen: Das Begehren einer Klärung der Verfassungskonformität ist ein völlig rechtsstaatlicher Vorgang und ein demokratisches Minderheitenrecht. Und doch hörten wir bei vergleichbaren Normenkontrollanträgen der AfD – so vor zwei Wochen und auch schon im Jahr 2020 – Sätze wie: Sie bekommen doch keine Mehrheit. – Das kam vom SPD-Kollegen Franke. Nun, das ist die Arroganz der Macht. Mit dieser Einstellung spricht man der Opposition jedes Werben um eine Mehrheit oder auch nur um ein 25-Prozent-Quorum gemäß Artikel 93 Grundgesetz ab. Das ist parlamentarisch sehr bedenklich, und ich fürchte, wir hören es gleich noch mal.
Wenn es danach ginge, wie groß die Chancen auf eine Mehrheit sind, dann dürfte die Opposition nach Ansicht der Koalition offenbar keinerlei Anträge mehr stellen.
Auch die Antragsformel, die wir gewählt haben – „Der Deutsche Bundestag begrüßt …“ –, ist völlig normal und wurde bereits mehrfach bestätigt durch das zuständige Parlamentsreferat. Dies immer wieder ins Lächerliche zu ziehen, ist nur Beleg für den mangelnden Willen der Altparteien, sich inhaltlich mit den Argumenten unserer Klageschrift auseinanderzusetzen.
Erstens. Die Regierung will 180 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen; die gemäß Schuldenbremse zulässige Kreditaufnahme wird somit um 164 Milliarden Euro überschritten. Allein schon der Höhe nach ist diese Überschreitung nicht gerechtfertigt, da der Bund auch 2021 die Asylrücklage nicht nutzt. Man kann aber nicht zugleich Rücklagen haben und Notkredite aufnehmen. So verlangen es das Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß Artikel 114 Grundgesetz und § 7 BHO.
Zweitens. Ich sagte hier schon im September 2020: „Herr Scholz wird die … Schuldenmittel 2020 gar nicht ausgeben können. … Es war auch gar nie geplant, weil man das Geld für das Wahljahr 2021 vorhalten wollte.“ So weit mein Zitat. Und genau so kam es dann auch. Das aber war rechtsmissbräuchlich. Kreditfinanzierte Rücklagenbildung über mehrere Jahre ist verboten. Etwas Ähnliches passiert nun im Haushalt 2021, indem die Rücklagen sogar nochmals verstärkt werden. Das ist ein Verstoß gegen das Jährlichkeitsgebot nach Artikel 110 Grundgesetz und § 4 BHO.
Drittens. Gespart wird im Haushalt an keiner Stelle, und viele der Programme stehen gar nicht im Veranlassungszusammenhang mit Corona. Das aber wäre natürlich Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ausnahmeverschuldensregel des Grundgesetzes. Eine durch eine Notsituation begründete Schuldenaufnahme darf nicht zur Umsetzung einer Politik genutzt werden, die ohnehin und unabhängig von der Notsituation verfolgt werden sollte.
Viertens. Eine gesundheitliche Notlage ist weiterhin nicht gegeben; zu keinem Zeitpunkt gab es eine Überlastung des Gesundheitssystems. Die Sterblichkeitsrate lag in Deutschland im Jahr 2020 entgegen der gegensätzlichen Propaganda nicht über dem Erwartungswert. Das von der Koalition seit Monaten vorgetragene Narrativ, wonach nur entschiedenes staatliches Handeln zur Begrenzung der Krankheitsfälle geführt habe, ist weiterhin völlig unbelegt, auch wenn es hier immer wieder wiederholt wird. Ganz im Gegenteil hat erst die seit April letzten Jahres anhaltende staatliche Überreaktion die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit herbeigeführt. Der Eintritt der wirtschaftlichen Not war im dritten Coronahaushalt des Bundes damit ganz sicher nicht mehr der Kontrolle des Staates entzogen. Auch diese Voraussetzung im Grundgesetz für die Inanspruchnahme der Schuldensonderregel ist daher 2021 nicht mehr gegeben.
Der wahre Grund der Schuldenorgie ist dieser: Nur so kann Minister Scholz die Lockdown-Folgen noch bis zur Bundestagswahl abfedern. Das Grundgesetz wird hier zum uferlosen Schuldenmachen missbraucht. Es steht nun sogar zu befürchten, dass Sie die Notlage dauerhaft machen – bis 2022 und vermutlich sogar darüber hinaus. Genau dies hat das Kanzleramt gefordert, auch wenn es sofort dementiert wurde; das stimmt. Aber am Ende war Kanzleramtsminister Braun einfach nur ehrlich. Er sagte: „Die Schuldenbremse ist in den kommenden Jahren … nicht einzuhalten.“ Und er behält damit leider sogar recht, wenn man denn nicht spart. Nur mit Sparen wäre die Schuldenbremse einhaltbar, und das vor allem nur bei sofortigem Ende des Lockdowns. Das ist die Conditio sine qua non.
Da man das aber CDU-seitig beides nicht will, fordert Herr Braun dann – aus seiner Sicht logisch – eine Grundgesetzänderung. Er will die Schuldenbremse ganz aus dem Grundgesetz streichen und damit jede Haushaltssolidität dauerhaft abschaffen. Ja, ich weiß, dass es dementiert wurde. Aber er war halt ehrlich. Er will das nicht mehr in dieser Legislatur tun, denke ich, aber dann in der nächsten, wenn sich problemlos eine Mehrheit gegen jede Finanzseriosität finden wird – die ganz große Koalition der Schuldenfans von Dunkelrot über Rot über Grün bis Schwarz.
– Na ja, vielleicht auch Gelb. Das sehen wir noch.
Spannend wird es zuvor noch beim Eckpunkteentwurf zum Haushalt 2022. Offiziell will die Regierung im Jahr 2022 zur Schuldenbremse zurückkehren. Doch aus dem Finanzministerium klingt es bereits jetzt anders. Die Union sei mit den Braun’schen Ansichten gegen die Schuldenbreme – Zitat – „endlich in der Realität angekommen“. Der Testballon ist zwar zunächst einmal geplatzt. Inzwischen sagt sogar Herr Braun in einem spektakulären Ansichtenwechsel: „Ich liebe die Schuldenbremse.“ Das ist ungefähr so glaubhaft wie Erich Mielke 1989.
Jenseits allen Staatsschauspiels mit Stabilitätsheuchelei sind sich die vereinigten Blockparteien sehr einig: Es regiert sich viel besser auf Pump. – Doch Schulden sind leider die Steuern von morgen.
Vermutlich wird man mit diesem Staatsschauspiel auch noch die Bundestagswahl erreichen. Danach werden leider Insolvenzen und Massenarbeitslosigkeit überhandnehmen. Auch schuldenfinanzierte Dauersubventionen werden das dann nicht mehr verhindern können. Darum müssen wir nun eine Linie einziehen; das ist verfassungsrechtlich und ökonomisch geboten.
Falls Sie, liebe Kollegen, das anders sehen, dann fordere ich Sie als gute Rechtsstaatler trotzdem und erst recht auf: Bringen Sie den Kasus zur Klärung nach Karlsruhe. Das widerspricht sich doch nicht.
Machen Sie das 25-Prozent-Quorum heute voll. Unsere Antragsbegründung ist bereits fast identisch mit der Klageschrift; es ist also alles vorbereitet. Wenn Sie sich Ihrer Sache so sicher sind, dann haben Sie in Karlsruhe ja nichts zu verlieren.
Herzlichen Dank.