Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Pandemie ist eine Katastrophe – das hat unsere Bundeskanzlerin heute Morgen von diesem Pult aus gesagt, und natürlich hat sie leider recht. Diese Pandemie verlangt uns allen viel ab, und das gilt ganz gewiss auch für Geringverdiener, die heute vom Kurzarbeitergeld leben. Insoweit gibt es Einigkeit.
Ich glaube, in diesem Haus gibt es auch eine breite Einigkeit darüber, dass das Kurzarbeitergeld an sich eine segensreiche Einrichtung ist. Es ist eine Erfolgsgeschichte, die viele Länder kopiert haben, und auf die wir sicher zu Recht stolz sind. Wir haben in dieser Krise nach den uns vorliegenden Zahlen bislang 23 Milliarden Euro an Kurzarbeitergeld ausgezahlt. Die Zahl der Empfänger von Kurzarbeitergeld lag im November – aktuellere Zahlen haben wir wohl nicht – bei 2,26 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. In Hotels und Gaststätten – Sie haben es angesprochen, Frau Ferschl – sind es etwa 600 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Es gab und gibt auch Einigkeit in diesem Haus – auch das haben Sie angesprochen –, dass diese Betroffenen höhere Zahlungen bekommen sollen, als das im Normalfall vorgesehen ist; denn es gibt eine gute Logik, dass Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld gleich hoch sein sollen. Das ist die Grundregel, von der wir auch nicht abweichen. In dieser Pandemie sind wir aber wegen der sozialen Frage davon abgewichen: Wir haben das Kurzarbeitergeld ab dem siebten Monat auf 80 Prozent und, wenn jemand Kinder hat, sogar auf 87 Prozent erhöht.
Frau Ferschl, insofern habe ich Ihren Satz, die Situation verschlechtere sich mit zunehmender Dauer, ehrlich gesagt, nicht verstanden, weil ja eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach geltender Regel vorgesehen ist.
Diese Lösung, Frau Ferschl, haben wir nach intensiver Debatte gewählt. Das wissen Sie; das haben Sie ja auch erwähnt. Auch wir haben als Arbeitnehmerflügel vorgeschlagen – und zwar schon im April 2020 –, dass es ein Mindestkurzarbeitergeld geben soll.
Wir haben uns dann dagegen entschieden – und auch das wissen Sie –, und zwar aus mehreren Gründen. Erster Grund: Die Bundesagentur für Arbeit hat gesagt, sie sei auf ein solches Verfahren nicht vorbereitet.
Und das ist auch sehr gut nachvollziehbar. Denn wenn jemand nicht ausschließlich Kurzarbeitergeld bekommt, sondern nebenbei noch einige Stunden arbeitet – und das haben wir gegenwärtig in der Gastronomie häufig, weil es den Lieferservice gibt –, dann muss man ausrechnen: 10 oder 15 Stunden arbeitet jemand dort oder dort, und da bekommt er soundso viel Lohn. Und dann muss der Mindestlohn ausgerechnet werden. Dafür hat die Bundesagentur für Arbeit keine digitalen Systeme, und deswegen – –
Unterbrechen Sie mich doch nicht ständig! – Deswegen haben wir uns mit guten Gründen dagegen entschieden.