Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei Geldwäsche geht es nicht nur um den Schaden in der Wirtschaft oder die bloßen Mindereinnahmen des Fiskus, sondern die Geldwäsche fügt uns allen auch Tag für Tag in allen unseren Lebensbereichen einen erheblichen Schaden zu. Es geht um fehlendes Geld für die Bereiche Soziales, Gesundheit, Bildung und alles, was uns in unserem Leben betrifft. Geldwäsche ist organisiert, weit verbreitet und ein Problem, das noch zielgerichteter und effektiver angepackt werden muss. – Bis dahin haben wir hier ja schon große Zustimmung.
Es ist das Resultat zum Beispiel aus Drogenhandel, Zwangsprostitution, Waffenhandel, Schutzgelderpressung, Diebstahl und Betrug bis vor die Haustür – es kann also jeden betreffen –, all dies sind Straftaten, die ermittelt, geahndet und zukünftig so gut wie möglich und noch besser als bisher verhindert werden müssen. Ganz wird man es nicht schaffen, aber wir sind auf einem guten Weg.
Wir müssen gerade in Deutschland noch viel mehr den Fokus auf den Gewinn daraus legen. Denn wo bleibt – das ist schon mehrfach gefragt worden – das kriminelle Geld? Es gibt jetzt schon Hinweise, dass in Deutschland und europaweit im Rahmen der Pandemie die Zahl der Betrugshandlungen und dubiosen Immobilienkäufe massiv zugenommen hat. Der althergebrachte Satz „Folge dem Geld“ – er ist hier schon mehrfach zitiert worden – ist und bleibt aktuell. Das wollen wir auch mit diesem Gesetz.
Diesem Ermittlungsgrundsatz wird dieses Gesetz auch gerecht. Es schafft breitere Kompetenzen für die Ermittlungsbehörden und ist ein weiteres –ein weiteres – geeignetes Instrument, nicht das alleinseligmachende, um die strafrechtliche Verfolgung auszuweiten und zu intensivieren; denn jede Vortat ist jetzt eine potenzielle Vortat zur Geldwäsche.
Bislang konnten wir von den schon erwähnten – geschätzt – jährlich 100 Milliarden Euro an kriminell erwirtschaftetem Geld nur einen Bruchteil von unter 1 Prozent sichern. Das wird auch von den Ermittlungsbehörden in Italien bemängelt. Dies muss sich ändern. Das Gesetz gibt den Sicherheitsbehörden dazu bessere Handlungsmöglichkeiten. Sie kamen bisher mit der gesetzlichen Regelung nicht weiter.
Nur, dieses Gesetz reicht natürlich nicht. Es braucht eine Ausweitung von Strukturermittlungen, die Digitalisierung von Grundbüchern – das zieht sich noch hin, ist aber auf einem guten Weg – und Bargeldobergrenzen im Zahlungsverkehr. Ich sehe hier große Zustimmung zu diesem Thema; das ist mir völlig neu. Da fangen nämlich einige Verbände schon reflexartig an, zu alarmieren, obwohl das die Geldwäsche deckt. Aber auch das Thema Kryptowährung, die Ausweitung von Verdachtsmeldungen und die Geldwäscheermittlungen vor Ort bleiben weiterhin ein Thema.
Da es sich bei dem Gesetz um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, wird deutlich: Ja, das ist ein europäisches Thema. Für die Ermittlungsvernetzung auch außerhalb Europas haben wir Europol. Dass die Bekämpfung der Geldwäsche ganz explizit eines der vordringlichen Themen ist, hat die Europol-Kommission, bei der auch Bundestag und Bundesrat beteiligt sind und die in der vergangenen Woche getagt hat, festgestellt und erneut beschlossen. Auch dieses Gesetz ist im Kampf gegen die Geldwäsche ein wichtiger Baustein – einer von mehreren.
Herzlichen Dank.