Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte hier heute Abend hat sehr deutlich gemacht, dass man sich das Thema „Pflanzenschutzexporte in Entwicklungsländer“ schon einmal genauer anschauen muss. Dazu möchte ich einfach sagen, wie denn eigentlich die Genehmigung von Wirkstoffen in Europa erfolgt. Das hat einen sehr strengen Ansatz. Wirkstoffe dürfen in Europa in Pflanzenschutzmitteln nur dann eingesetzt werden, wenn sie als nicht krebserregend, nicht erbgutverändernd und nicht fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind. Wenn eines dieser Cut-off-Kriterien vorliegt, wird dieser Wirkstoff nicht genehmigt, und zwar unabhängig von der Art der Anwendung.
Viele Drittstaaten folgen hier einem ganz anderen Ansatz. Sie prüfen, ob durch die konkrete Anwendung ein Risiko besteht. Eine Risikobewertung kann natürlich – das haben wir auch schon gehört – unter anderen landwirtschaftlichen und klimatischen Bedingungen und bei anderem Schädlingsbefall – genannt wurden schon die Heuschreckenschwärme in Afrika – in der Abwägung auch zu einem anderen Ergebnis kommen. Das ist eine Abwägungssache; das lässt sich schlicht und einfach auch nicht widerlegen.
Wenn man dem Antrag der Linken und der Grünen folgt, dann bedeutet das, dass wir unser System, das wir hier haben, diesen Staaten quasi verordnen oder aufzwingen und damit auch in deren Souveränität eingreifen.
Ein nationales Exportverbot würde dann nur eine Verschiebung von Handelsströmen bedeuten und hätte auf die Verfügbarkeit der betreffenden Mittel in diesen Ländern zunächst gar keinen Einfluss. Wenn man an dieser Stelle bedenkt – bitte lassen Sie mich das einfach anführen –, dass dann die Hersteller die Produktion in Drittstaaten verlagerten, dann hätten wir nicht einmal mehr über die Produktion Einfluss oder Kontrolle. – Nur ein Aspekt.
Grundsätzlich halten wir da internationale Übereinkommen für besser geeignet als nationale Alleingänge. Deshalb unterstützt die Bundesregierung auch die Rotterdamer Konvention und setzt sich für deren Weiterentwicklung ein. Mit diesem Übereinkommen, das über 100 Vertragspartner unterzeichnet haben, besteht ein qualifiziertes Informationssystem. Die Exportländer müssen die Importländer informieren, wenn sie gefährliche Chemikalien oder Pflanzenschutzmittel dort einführen, und das Empfängerland muss der Einfuhr zustimmen. Die betroffenen Chemikalien sind dann in den entsprechenden Anhängen aufgeführt, und bei der Aufnahme neuer Chemikalien in die Anhänge – das muss man auch einmal sagen – sind darüber hinaus auch deutsche Zulassungsbehörden beteiligt.
Ein weiterer Ansatz – auf ihn weisen Sie in Ihrem Antrag auch zu Recht hin – ist die von der EU geplante Chemikalienstrategie. Sie sieht ein Exportverbot vor – –