Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz wollen Sie heute die Voraussetzungen dafür schaffen, dass zukünftig bei allen neu zu bauenden Wohngebäuden und bei allen größeren Renovierungen geeignete Ladeinfrastrukturen für batteriebetriebene Pkws miteingebaut werden. Was erst mal gut klingt und nachvollziehbar ist, hat leider einen kleinen Haken, weshalb die Linksfraktion nicht zustimmen wird.
Es gibt nämlich Menschen, die fahren gar kein Auto, vielleicht weil sie keins brauchen, weil sie sich keins leisten können oder weil sie anderweitig mobil sind. Sie nutzen den ÖPNV, das Fahrrad, sie gehen zu Fuß oder nutzen Carsharingfahrzeuge. Letztere kann man in der Regel voll aufgeladen abholen und leer wieder abstellen. Das Gesetz hat leider nicht ausreichend berücksichtigt, dass sich die Kosten für die Bereithaltung dieser Ladeinfrastruktur auf alle Mieterinnen und Mieter umlegen lassen.
Sorry, das ist der falsche Ansatz.
Nun hat die Staatssekretärin im Wirtschaftsausschuss auf meine Frage hin gesagt, dass die Kosten hierfür ja nicht sehr hoch seien und dies daher verkraftbar ist. Okay, wir Bundestagsabgeordnete merken es vielleicht gar nicht, wenn uns 3,50 Euro pro Monat mehr abgebucht werden.
Aber es gibt Menschen in diesem Land, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen, und damit meine ich nicht nur die Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe, also von Grundsicherung. Nein, die Höhe der Kosten ist nicht das Kriterium. Wer eine solche Infrastruktur nutzt, muss auch den Preis dafür zahlen. Der Gesetzgeber muss jedoch ausschließen, dass dieser auf die Miete oder auf die Nebenkosten umgelegt werden kann.
Die notwendige Umlage muss direkt an die Verbraucher weitergegeben werden. Es muss also sichergestellt werden, dass der Verbraucher bzw. die Verbraucherin das bezahlt; denn er oder sie ist der einzige Nutzer bzw. die einzige Nutzerin dieser Leistung.
Es muss auch sichergestellt werden, dass der insgesamt höhere Stromverbrauch durch die sogenannte Pkw-Elektromobilität nicht zu höheren Strompreisen für alle führt. Das ist zwar nicht Gegenstand dieses Gesetzes, wir sollten es aber als Gesetzgeber trotzdem im Blick haben. Auch hier verweise ich darauf, dass es selbst dann, wenn sich die sogenannte Pkw-Elektromobilität durchsetzen wird, viele Menschen gibt, die anderweitig mobil sein werden. Und ich bleibe dabei: So schick und modern diese Elektromobilität gerade daherkommt, ein zweieinhalb Tonnen schwerer SUV mit Batterie und Elektromotor hat keinen umweltfreundlichen Antrieb.
Es ist ein überdimensioniertes Fahrzeug mit dem Potenzial zur Energieverschwendung.
Im Übrigen fände ich es auch spannend, wenn wir anstatt über Pkw-Stellplätze und Stromanschlüsse für Autos im Gebäudesektor über die Frage von Mindestgrößen von Kinderzimmern reden würden. Auch das könnte man gesetzlich verankern. Ich habe mal vorsichtig recherchiert – vielleicht nicht ganz fehlerfrei –: Dieses Thema wurde zuletzt 1990 hier im Deutschen Bundestag in einer Drucksache aufgegriffen, damals in einem Antrag der Fraktion der Grünen. Es ist schon bitter, wenn man sich anguckt, worüber wir heute reden und was in diesem Haus heute Priorität hat.
Danke schön. Glück auf!