Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so: Als wir uns vor knapp einem Jahr das erste Mal mit den rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beschäftigt haben, da ging es um Gesetze und Verordnungen mit Fristen bis Ende Juni, bis September, bis zum Jahresende, manchmal auch bis zum 31. März 2021. Das ist ein wesentlicher Grund, warum wir heute hier zu diesem Thema zusammenkommen. Diese Fristen haben wir gesetzt in Zeiten, in denen wir uns, glaube ich, nicht haben vorstellen können, dass wir ein knappes Jahr später noch mitten in dieser Pandemie drinstecken, dass wir 60 000 Tote später sind und mit großen Herausforderungen gesundheitlicher, gesellschaftlicher, sozialer, aber auch ökonomischer Art befasst sind.
Deshalb ist es notwendig, sich immer wieder auch mit den rechtlichen Grundlagen zu befassen. Ich will das ganz offen sagen: Ich habe sehr aufmerksam auch den Rednerinnen und Rednern der Oppositionsfraktionen zugehört.
Ich habe auch da viel Kluges gehört,
nicht nur, aber da war auch Kluges dabei. Deswegen will ich an dieser Stelle einfach sagen: Sie sollten nie unterstellen, auch an dieser Stelle nicht, dass die Regierungsfraktionen oder auch die Bundesregierung nicht bereit wären, aus Situationen und Entwicklungen zu lernen und die notwendigen Schlüsse zu ziehen. Das tun wir. Das haben wir in den vergangenen Gesetzgebungsprozessen bewiesen, als es beispielsweise um das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz ging. Das werden wir auch in diesem Verfahren wieder beweisen. Ich sage Ihnen ausdrücklich zu: Wir sind daran interessiert, auch mit den Oppositionsfraktionen gemeinsam zu erörtern, wie wir es schaffen können, für diese Maßnahmen eine möglichst breite Mehrheit hier im Parlament zu haben. Das ist unser Ziel.