Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie, meine Damen und Herren von der FDP, sprechen sich in Ihrem Gesetzentwurf für eine Entlastung der Steuerzahler aus. Das erscheint zunächst einmal unterstützenswert. Wenn man allerdings nicht der Auffassung ist, dass nur ein armer Staat ein guter Staat ist, wie Sie das gerne betonen,
dann ist diesem Entlastungsbedarf der Steuerzahler ein anderer Bedarf entgegenzustellen, nämlich der Bedarf an Investitionen, Daseinsvorsorge und Infrastruktur. Hier muss man eine Balance herstellen, und dafür steht die seriöse Haushaltspolitik der Sozialdemokratie.
Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass in der Tat ein Entlastungsbedarf besteht, aber nicht für alle und nicht für alle gleichermaßen. Das ist der Unterschied in der Einsicht, der eine Sozialdemokratin von einem populistischen Liberalen unterscheidet. Herr Lindner warnt: „Der Soli ist das Paradebeispiel für eine schier unendliche Belastung.“ Das soll wohl ein lustiges Wortspiel sein. Die Wahrheit aber ist: Die steuerliche Belastung von Spitzenverdienern in Deutschland ist auf einem historischen Tiefpunkt. Deswegen gibt es überhaupt keinen Anlass, Spitzenverdiener weiter zu entlasten.
Wir haben ein klares Ziel. Wir wollen Entlastungen im Umfang von rund 10 Milliarden Euro sicherstellen, aber gezielt bei den Beziehern unterer Einkommen, und zwar ohne harte Abbruchkante, also ohne dass zukünftig entsprechende Lohnsteigerungen bestraft werden. Das tun wir, indem wir eine Freigrenze mit Gleitzone einführen, weil das zu einer tatsächlich sinnvollen Verteilung der zukünftigen Solidarbeiträge auf die unterschiedlich breiten Schultern führt. Ein Durchschnittsverdiener mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von beispielsweise 34 000 Euro würde dann beim Solidaritätszuschlag etwa 255 Euro einsparen. Das ist immerhin schon der Preis für ein schickes neues Kinderfahrrad zum Geburtstag. Das ist das, was für uns zählt.
Wir werden aber gleichzeitig 10 Milliarden Euro für notwendige Investitionen einnehmen. Wer will hier anzweifeln, dass das nicht notwendig wäre?
Wir sprechen in diesem Haus über das Auseinanderfallen von Lebensverhältnissen und die notwendige Umsetzung der digitalen Infrastruktur. Wir treffen selber politische Entscheidungen über den notwendigen Strukturwandel. Dann müssen wir ihn aber auch gestalten und die notwendigen Kompensationen bereitstellen. Deswegen brauchen wir beides: die Entlastung kleiner Einkommen und die Finanzierung von Investitionen.
Der eigentliche Clou in unserem Konzept besteht darin, dass wir 50 Prozent der notwendigen Einnahmen behalten und trotzdem 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlasten.
Jetzt kann man sich natürlich, wie Sie das tun, für all das nicht interessieren und sich lieber auf formal-juristischen Begründungen ausruhen.
Sie stellen in Ihrem Gesetzentwurf ausschließlich und damit konstruiert einen Zusammenhang zwischen dem Soli und dem Solidarpakt II her. Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn auf zwei Gläsern „Erdnussbuttercreme“ steht, dann muss in beiden noch lange nicht dieselbe Erdnussbuttercreme enthalten sein. Der Solidarpakt ist die Verabredung, den ostdeutschen Bundesländern besondere Finanzmittel zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten durch den Länderfinanzausgleich zukommen zu lassen. Er ist aber nicht mit dem Solidaritätszuschlag zu verwechseln, der von allen Steuerpflichtigen zu entrichten ist und nicht zweckgebunden für den Aufbau Ost erhoben wird.
Da wir inzwischen in ganz Deutschland den Bedarf haben, Infrastrukturmaßnahmen in unseren strukturschwachen Regionen zu unterstützen, sagen wir: Wir übernehmen Verantwortung für dieses Land. Statt an die Zukunft des Landes zu denken, wollen Sie sich aber lieber hinter diesem Gesetzentwurf und unbestätigten Verfassungsbedenken verstecken. Das können wir nicht mittragen. Deswegen werden wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.