Zum digitalen Impfnachweis. Es ist tatsächlich so, dass wir ergänzend zum analogen Impfnachweis einen digitalen einführen wollen – einen vorübergehenden, muss ich gleich dazusagen. Warum vorübergehend? Weil der Deutsche Bundestag beschlossen hat, dass am 1. Januar 2022 – ein Jahr früher wäre, im Nachhinein betrachtet, besser gewesen, aber es hat eben mit den Abfolgen zu tun: elektronische Patientenakte, gematik, die das macht – der digitale Impfnachweis für alle Impfungen und für alle Bürger verfügbar kommt. Dann braucht man nicht mehr das gelbe Heftchen zu haben, wenn man nicht mehr will. Da wir aber natürlich das jetzt früher verfügbar machen wollen und auch der Europäische Rat einen entsprechenden Entschluss gefasst hat, dass das europäisch, mit gemeinsamen Schnittstellen und Standards, entwickelt werden soll, werden wir jetzt eben zusätzlich zum analogen Papier einen digitalen Impfnachweis entwickeln. Die Frage, was daraus folgt, erfordert eine eigene Debatte, die bei einem solchen Nachweis im Deutschen Bundestag ohne Zweifel zu führen ist.
Ihre zweite Frage beantworte ich mit Nein.