Nein, danke. – Was die fehlende Möglichkeit, Volksentscheide durchzuführen, angeht, sagen wir als Linke: Das darf so nicht bleiben.
Meine Damen und Herren, einige hier im Haus wissen, dass ich 1990 am Runden Tisch der DDR mitwirken durfte. Ich habe schon wiederholt an den Verfassungsentwurf dieses Gremiums erinnert, der aufgrund des Beitritts zur Bundesrepublik nicht mehr zur Geltung kam. Eine der zentralen Forderungen der Bürgerbewegten war damals die Stärkung der direkten Demokratie und die Einführung von Volksentscheiden. Das fand dann zwar Eingang in die Verfassungen der ostdeutschen Bundesländer, in der Realität kam dies jedoch kaum zur Anwendung. Vor allem gab es viel zu wenig erfolgreiche Initiativen.
Ich war vor meinem Mandat hier in Berlin viele Jahre im Sächsischen Landtag tätig und habe dort erlebt, dass diverse Volksanträge gescheitert sind, weil die Bürgerinnen und Bürger letztlich niemals darüber abstimmen durften. 40 000 Unterschriften in der ersten Stufe waren noch machbar, aber wenn die regierungstragende Mehrheit den Antrag ablehnte, brauchte man 450 000 Unterschriften, was sich fast immer als undurchführbar erwies. In 30 Jahren gab es deshalb lediglich einen einzigen Volksentscheid in Sachsen, und zwar zum Thema „Pro Kommunale Sparkasse“, als die Staatsregierung über eine Holding deren Eigenständigkeit abschaffen wollte. Die erforderlichen Unterschriften kamen letztlich nur dadurch zustande, dass es durch die Hunderten Filialen der Sparkassen im Land ausreichend Anlaufpunkte für die Bürgerinnen und Bürger gab, um ihre Unterschriften für die Durchführung eines Volksentscheides zu leisten. Von daher geht es uns als Linke nicht nur darum, die Zulässigkeit von Volksentscheiden im Grundgesetz zu verankern, vielmehr muss die Umsetzung auch praktisch machbar sein.
Dass das möglich ist, hat die Absenkung der für einen Volksentscheid erforderlichen Quoren für Unterschriften in Thüringen gezeigt, und auch in Sachsen gab es inzwischen zumindest Bewegungen in die richtige Richtung.
Aber zurück zur Bundesebene. Hier geht es darum, zunächst einmal die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Volksentscheide überhaupt durchgeführt werden können. Dass wir dieses hochsensible Thema natürlich nicht der AfD überlassen können oder wollen, zeigt der Umstand, dass wir als Linke bereits am 24. Oktober 2017 auf Drucksache 19/16, also wenige Tage nach der Konstituierung des neuen Bundestages, den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz in das Parlament eingebracht haben. Zudem – Mahmut Özdemir hat davon auch gesprochen – verweise ich auf unseren Gesetzentwurf von März 2010, mit dem wir die Einführung der Volksgesetzgebung im Grundgesetz erreichen wollten. Für all das brauchen wir also keine AfD.
Dem Grundgesetz wohnt der Gedanke inne, dass der Souverän die Bevölkerung ist. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, heißt es in Artikel 20. In der Praxis beschränkt sich die Ausübung der Staatsgewalt allerdings auf das Wahlrecht. Wahlen allein bieten aber keine ausreichende Möglichkeit, nachhaltig und vor allem stetig die Politik mitzubestimmen. Die Arbeits- und Funktionsweise der Organe der repräsentativen Demokratie auf Bundesebene können weite Teile der Bevölkerung nicht wirklich nachvollziehen und wirksam beeinflussen. Wir als Linke haben dafür großes Verständnis, und deshalb wollen wir aktiv etwas dagegen tun.
Demokratie, meine Damen und Herren, ist kein fertiger Zustand. Sie muss Tag für Tag von den Bürgerinnen und Bürgern gelebt werden, und sie muss auch gelebt werden können. Dazu gehören aus unserer Sicht auch Volksentscheide. Das unterstützen wir nachdrücklich. Dafür setzen wir uns ein. Ich finde, eigentlich sollten alle parlamentarischen Gremien und auch alle Parteien, die demokratisch gewählt hier in diesem Haus sitzen, gemeinsam darauf hinwirken.
Letzte Bemerkung, meine Damen und Herren: Ja, wir wollen mehr direkte Demokratie. Und nein, dafür brauchen wir keinen Antrag und keinen Gesetzentwurf der AfD. Deshalb werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.
Herzlichen Dank.