Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag, der ein zentrales Anliegen der AfD seit ihrer Gründung enthält, nämlich die Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene. Aber nicht nur der AfD ist dieses Thema wichtig. Wie Umfragen seit Jahren belegen, spricht sich eine überwältigende Mehrheit der Deutschen für die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen aus.
Dahinter steht der Wunsch, nicht nur alle vier Jahre seine Stimme bei Wahlen abzugeben, sondern bei wichtigen politischen Fragen in der Sache mitbestimmen zu können.
Auf Kommunal- und Landesebene hat es seit den 90er-Jahren einen wahren Boom der direkten Demokratie gegeben. In den Verfassungen aller Bundesländer ist die Volksgesetzgebung mittlerweile verankert, wenn auch sicherlich die Regelungen in vielen Ländern verbesserungswürdig sind. Und in den Kommunen stehen bundesweit Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zur Verfügung.
Lediglich auf Bundesebene, gerade dort, wo die Schicksalsfragen der Nation entschieden werden, ist den Bürgern die konkrete Mitbestimmung bis heute verwehrt. Weder wurden die Deutschen zur Einführung des Euro befragt, noch hat jemals eine Volksabstimmung bei der Abgabe von nationaler Souveränität an die Europäische Union stattgefunden.
Dies steht im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, in denen Elemente direkter Demokratie auf nationaler Ebene zum festen Bestandteil des politischen Systems gehören. Das deutsche Staatsvolk ist aber nicht weniger mündig als das schweizerische, das irische oder das dänische.
Um es an dieser Stelle klarzustellen: Es geht nicht darum, die repräsentative Demokratie durch direkte Demokratie zu ersetzen. Direkte Demokratie soll vielmehr die repräsentative sinnvoll ergänzen. Dass eine solche Ergänzung positive Effekte erzielt, zeigen international vergleichende Untersuchungen. Direkte Demokratie führt zu einer besseren Informiertheit der Bürger über politische Sachverhalte. Dies ist auch einsichtig; wer weiß, dass er bei einer konkreten Frage mitbestimmen kann, dessen Bereitschaft ist deutlich erhöht, sich über die Thematik umfangreich zu informieren. Direkte Demokratie stärkt die generelle Identifikation der Bürger mit dem Gemeinwesen. Und, nicht zuletzt: Direktdemokratische Verfahren führen zu einer höheren Akzeptanz der konkret getroffenen Entscheidung.
Wir als AfD fordern Volksabstimmungen im Wesentlichen in drei Konstellationen:
Erstens. Ohne Zustimmung des Volkes darf es keine Änderung des Grundgesetzes und keine Abgabe nationaler Souveränität an die Europäische Union oder andere internationale Organisationen geben.
Zweitens. Es muss für die Bürger die Möglichkeit geben, über vom Parlament beschlossene Gesetze eine Abstimmung herbeizuführen. Dieses sogenannte fakultative Referendum hat sich speziell in der Schweiz als Vetorecht der Bürger bewährt.
Drittens. Die Bürger sollten auch die Möglichkeit haben, eigene Gesetzesinitiativen auf Bundesebene einzureichen.
Die neue Bundesregierung hat nun in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, man wolle eine Expertenkommission einsetzen, die – Zitat –
Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann.
Zunächst ist hierzu positiv zu bemerken, dass sich nun auch die CDU bei diesem Thema bewegt. Aber es kann doch bei einer Kommission nicht mehr um die Frage gehen, ob wir direkte Demokratie auf Bundesebene brauchen. Es muss um die Frage gehen, wie wir sie ausgestalten wollen.
Wie wichtig der Koalition bzw. der Kanzlerin das Thema „direkte Demokratie“ wirklich ist, sah man dann später bei der Regierungserklärung hier im Bundestag. Die Bundeskanzlerin stellte in ihrer 60-minütigen Erklärung die Vorhaben und Pläne der Regierung für die Legislaturperiode vor. Und was hören wir? Nicht ein Wort zu direkter Demokratie. Zwei Tage später gab der zuständige Bundesminister Horst Seehofer seine Erklärung ab. Auch hier – Sie werden es ahnen – nicht ein Wort zu direkter Demokratie. Alle bisherigen Gesetzentwürfe zur Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene sind an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gescheitert.
In einer Enquete-Kommission können die Grundlagen für einen Gesetzentwurf erarbeitet werden, der fraktionsübergreifend mehrheitsfähig ist. Das muss das Ziel sein.
Zeigen Sie, dass Sie es ernst meinen, und unterstützen Sie unseren Antrag auf Einsetzung einer Enquete-Kommission! Lassen Sie uns dieses wichtige Thema gemeinsam angehen! Wir sind dazu bereit.
Danke.