Nein, ich würde gerne zu Ende ausführen. – Eine parlamentarische Entscheidung bedeutet, dass nach einem langen, komplexen Prozess der Gesetzgebung – mit Anhörungen, mit Länderbeteiligung, mit parlamentarischen Verfahren – eine Entscheidung getroffen wird, wobei die unterschiedlichsten Interessen bewertet und auch berücksichtigt werden, und die Gesetze werden von gewählten Volksvertretern gemacht. Wenn wir uns nur die Situation jetzt mal anschauen: Wir vertreten hier im Bundestag drei Viertel der Bevölkerung, die wahlberechtigt sind. Das ist eine Beteiligung, die Volksentscheide niemals erreichen, und deswegen haben sie auch keine höhere Legitimation, meine Damen und Herren.
Und was möchten Sie jetzt mit Ihrem Gesetzentwurf? Ihr Gesetzentwurf sieht überhaupt keine Beteiligungsquoren vor. Damit könnten Kleinstgruppen in Deutschland künftig unser Grundgesetz und unsere Verfassung ändern. Da sage ich Ihnen ganz im Ernst, meine Damen und Herren: Wer so etwas fordert, der will doch nicht mehr Demokratie; der will Chaos in unserem Land, und der will unsere Demokratie zerstören. Aber nicht mit uns!
Ich komme zur letzten These. Herr Müller hat es schon gesagt: Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben aus gutem Grund ein starkes Parlament mit wenigen direktdemokratischen Elementen geschaffen. Ich glaube, wir sind in einer Zeit der Spaltung der Gesellschaft, und wir brauchen eher mehr Parlament, mehr Kompromiss und mehr Zusammenhalt in unserem Land als zugespitzte Entscheidungen, die eine Gruppe Menschen frustriert zurücklassen.
Ihre Motivation ist doch klar: Sie fordern das, weil Sie immer wieder hier im Parlament an der Stabilität unserer parlamentarischen Demokratie scheitern. Das sollen Sie auch weiterhin tun. Wir wollen Ihnen aus diesem Dilemma nicht heraushelfen. Wir schätzen die repräsentative Demokratie, und wir sollten sie auch nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
Vielen Dank.