Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung unternimmt hier den Versuch, einige gravierende Lücken im Verbraucherschutz zu schließen, die durch halbherzige Maßnahmen bei vorausgegangenen Novellierungen des BGB und des UWG entstanden sind, die wiederum auf die EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie zurückgingen. – Ich liebe solche Substantivkoppelungen, wie Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, Produktsicherheitsnotfallausschuss und was es da an Wortschöpfungen sonst noch gibt.
Im Vordergrund steht hier das Elend der Werbung für Kaufabschlüsse durch unverlangte Telefonanrufe. Niemand in diesem Saal wird bisher davon verschont geblieben sein. Es spricht Bände, dass jährlich ungefähr 60 000 Verbraucher davon so genervt sind, dass sie sich die Mühe machen, Beschwerden oder Klagen einzureichen. Seit 2010 gibt es nun die rechtliche Vorgabe, dass für solche Anrufe eine Einwilligung des Angerufenen erforderlich ist. Sie hat sich aber als weitgehend unwirksam erwiesen. Bei Ermittlungen heißt es dann vonseiten der Anrufer: „Die Einwilligung wurde schon vor längerer Zeit erteilt; wir haben sie jetzt nicht mehr gespeichert“ oder: „Sie wurde aus Datenschutzgründen gelöscht“ oder: „Es hat ja schon einen Kontakt gegeben; dann ist es auch nicht mehr nötig“. So plump solche Ausreden sind, so schwer sind sie zu widerlegen, wenn es zu Ermittlungen kommt.
Der vorgelegte Gesetzentwurf bringt nun eine klare Verbesserung durch das Erfordernis der überprüfbaren Speicherung der Einwilligung, die allerdings kaum je vorliegen dürfte, sowie insbesondere durch das Erfordernis der Textform des Vertragsabschlusses. Wer nach dem Telefonat nichts gesondert schriftlich bestätigt hat, der braucht auch nichts zu bezahlen.
Aber es gibt einen dramatischen Hauptmangel dieses Gesetzentwurfs: Er gilt nämlich nur für telefonisch geschlossene Verträge zur Energielieferung, nicht aber für Telekommunikation und Finanzdienstleistungen. – Telekommunikation macht aber nach Erkenntnis der Verbraucherzentralen mit rund 60 Prozent die Masse der Werbeanrufe aus. Telekommunikation und Finanzdienstleistungen müssen unbedingt einbezogen werden, wenn das Gesetz nicht erneut Stückwerk werden soll und nicht schon bald wieder nachbessert werden muss. Dasselbe gilt für Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften.
Die Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen auch: Wird ein Bereich der Telefonwerbung schärfer kontrolliert, dann verlagert sich die Tätigkeit der Werber in andere Geschäftsbereiche. Darauf sollte nicht gewartet werden, sondern es sollte präventiv gehandelt werden.
Eine Verbesserung des Verbraucherschutzes auf einem Gebiet, das viele Branchen betrifft, nur für eine davon gelten zu lassen und noch nicht einmal für die am meisten betroffene, und in den anderen Branchen die gleiche Schweinerei einfach weiterlaufen zu lassen, ist ein Schildbürgerstreich allererster Ordnung. Das machen wir nicht mit.
Da fragt man sich schon, wie das Spiel zwischen den Lobbyisten und den aktiven Beamten des BMJV wohl ausgesehen haben mag.
Immerhin: Positiv ist die Verkürzung der Vertragslaufzeiten für Dauerschuldverträge von zwei Jahren auf ein Jahr zu bewerten; aber leider nur unter bestimmten Voraussetzungen, sodass zwei Jahre weiter möglich bleiben. Angesichts der raschen Entwicklungen im Telekommunikationsbereich ist das zu lang.
Zustimmen können wir selbstverständlich auch der Regelung, dass in Kaufverträgen das Abtretungsrecht der Verbraucher nicht mehr ausgeschlossen werden darf, also die Möglichkeit, dass Verbraucher ihre Rechte gegenüber Firmen an Dienstleister abtreten, die gegen eine Provision den Rechtsstreit für sie führen und sie damit von den belastenden Prozeduren auf dem für sie ungewohnten Gebiet befreien.
Alles in allem ist in diesem Gesetzentwurf eine Menge Licht enthalten. Es sind aber auch viele gravierende Schlagschatten enthalten, die noch beseitigt werden müssen. Wir erhoffen uns von den Anhörungen, die geplant sind, einigen Aufschluss und einige Verbesserungen.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Nächster Redner ist der Kollege Dr. Jan-Marco Luczak, CDU/CSU-Fraktion.