Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir entscheiden heute über das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen. Was das konkret ist und was es bedeutet, erschließt sich vielen Bürgerinnen und Bürgern – vielleicht schauen zu Hause ja sogar noch einige zu – sicher nicht sofort. Mir ist es aber wichtig, dass immer deutlich wird, warum wir Gesetze und deren Inhalte verabschieden und wie die Bürgerinnen und Bürger davon profitieren können. Daher möchte ich hier noch mal zwei ganz unterschiedliche Ziele hervorheben, die meiner Fraktion und mir besonders wichtig sind und die wir mit diesem Gesetz ebenfalls auf den Weg bringen: Das ist erstens, wie eben schon erwähnt, die Stärkung von Strafermittlungsbehörden im Kampf gegen Geldwäsche. Damit stärken wir vor allem auch das Vertrauen in den Rechtsstaat; auch das ist ein Ziel.
Bei Geldwäsche denkt man vielleicht gemeinhin an diesen kleinen Ganoven, der aus krummen Geschäften erhaltenes Geld über kreative Kanäle in reguläres Einkommen überführt, damit den Behörden seine illegalen Verdienste nicht auffallen. Aber dieses ja fast schon romantische Bild vom kleinen Gauner aus alten Hollywoodfilmen ist längst hinfällig. Denn wir wissen: Geldwäsche hat eine große, eine internationale Dimension, in die alle möglichen kriminellen Vereinigungen verstrickt sind, die zugleich Täter und Profiteure sind.
Um ebendiesen Machenschaften und vor allem auch Terrorismusfinanzierung noch besser und noch stärker entgegenzutreten, wandeln wir die FIU mit diesem Gesetz in eine eigene Direktion beim Zoll um und werten sie damit ganz klar auf. Aufgrund weiterer Aufgaben ist übrigens auch eine personelle Verstärkung der FIU im Haushalt geplant. Stand heute sind circa 360 Planstellen dauerhaft besetzt, und für die nächsten beiden Jahre sind bereits 300 weitere Stellen in Planung.
Und natürlich braucht es in Zeiten, wo Kriminelle vor allem digital unterwegs sind, auch Ermittler/-innen, die digital schlagkräftig antworten können. Deswegen unterstützen wir die FIU beim Einsatz von künstlicher Intelligenz und auch bei der Einstellung von KI-Spezialistinnen und ‑Spezialisten, meine Damen und Herren.
Zweitens. Wir stärken – das ist uns wirklich wichtig – den so vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die Vorstände in ehrenamtlichen Vereinen sind, den Rücken, indem wir den schon angesprochenen Haftungsrahmen des BGB an die erhöhte Ehrenamtspauschale anpassen.
Ein Wort dazu von mir als Hamburgerin: Wir haben damals als Hamburgische Bürgerschaft, der ich bis Mai letzten Jahres angehörte, die Initiative zur Erhöhung der Ehrenamts- und der Übungsleiterpauschale vorangetrieben. Dass wir das geschafft haben, hat mich besonders gefreut; denn ich glaube, uns allen ist klar, dass gerade jetzt auch die Ehrenamtlichen einen ganz wichtigen Beitrag leisten, um die sozialen Folgen der Pandemie abzufedern, indem sie mit enormen Kraftanstrengungen das Vereinsleben digital aufrechterhalten.
Deswegen ist es so gut, dass wir diesen Haftungsrahmen jetzt anpassen, dass wir damit Rechtssicherheit schaffen und dass wir uns noch mal ganz klar hinter die Ehrenamtlichen stellen; denn das haben sie wirklich verdient, meine Damen und Herren.
Also, noch mal: Aus unserer Sicht gibt es zwei ganz zentrale Regelungen in diesem Gesetz: die Verstärkung des Kampfes gegen Geldwäsche und die weitere Unterstützung von Ehrenamtlichen. Das sind zwei ganz wichtige Ziele. Da machen wir mit diesem Gesetz einen ganz großen Schritt nach vorn. Und jetzt können wir alle einen Kaffee trinken gehen.
Vielen Dank.